Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. Als Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen sie auf allen Straßen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren, schreibt das R+V Infocenter in einer Pressemitteilung. Auch überall anzuhalten ist für sie erlaubt. Daher sollten Autofahrer in der Nähe der großen Fahrzeuge besonders aufmerksam sein. „Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. Der plötzliche Wechsel macht ein Überholmanöver gefährlich“, warnen deshalb Experten der R+V. Zudem würden auf Autobahnen häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander herfahren, was die Unfallgefahr ebenfalls ansteigen lasse.
Kommt es – trotz aller Vorsicht – dennoch zu einem Unfall zwischen einem Räumfahrzeug und einem Auto, haftet in der Regel der Autofahrer, der überholt hat. Das gelte insbesondere dann, wenn er die Breite falsch eingeschätzt hat oder auch bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug.
Tipps für Autofahrer
Das R+V-Infocenter gibt daher folgende Tipps für eine sichere Fahrt im Winter:
- Bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen sollten Autofahrer äußerst rechts fahren. Das verringert das Risiko eines Zusammenstoßes.
- Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu streuen. Autofahrer sollten ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
- Nachts besteht auf Straßen nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.
- Unbefestigte Wald- und Feldwege müssen im Winter nicht oder nicht vollständig geräumt und gestreut werden. Wer dort fährt, tut dies auf eigenes Risiko.