„Wer im März weiter mit alten grünen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen nur mit einer Betriebserlaubnis und einem Versicherungskennzeichen beziehungsweise einer Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün.
Über die dreistellige Buchstabenkombination der Kennzeichen lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist – die entsprechende Auskunft gibt der Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch unter 0800/2502600.