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Stauprognose Ostern: Hier wird es zäh

14.03.2024 14:17 Uhr
Stau
Die Osterferien sind für viele Familien die erste Gelegenheit im Jahr in den Urlaub zu fahren. Es ist damit zu rechnen, dass ein nochmals größerer Anteil der Osterreisen mit dem Auto unternommen wird als in den Vorjahren
© Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/picture-alliance

Speziell die beiden Wochenenden vor und nach Ostern sind regelmäßig die verkehrsreichsten im gesamten Kalenderjahr und damit auch die staureichsten. Wo extreme Staugefahr besteht, haben die Experten des AvD aufgelistet.

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Zu Ostern wird es auf den Strecken in die Urlaubsregionen an den Küsten, nach Benelux und vor allem in den Süden wieder richtig voll werden. Und weil aktuell sowohl Bahn- wie auch Flugverkehr immer wieder kurzfristig von Streiks lahmgelegt werden, rechnet der Automobilclub von Deutschland (AvD) damit, dass noch mehr Osterreisen mit dem Auto unternommen wird als in den Vorjahren.

Von denen, die die Osterferien nicht explizit für eine Urlaubsreise nutzen, wird ein erheblicher Teil die Tage von Karfreitag bis Ostermontag dennoch auf den Straßen das Auto für einen Kurzurlaub nutzen, um die Verwandtschaft zu besuchen oder, um Tagesausflüge zu unternehmen. Es ist somit davon auszugehen, dass der Nachmittag des Gründonnerstags ein erheblich gesteigertes Verkehrsaufkommen zeigen wird, wenn Kurzurlauber auf die Berufspendler treffen.

Werden die Ostertage trocken sonnig wird die Verkehrsdichte auch von Karfreitag bis Ostersonntag speziell auf den Routen in die Naherholungsgebiete der Ballungszentren weiterhin ein hohes Niveau zeigen. Ab Montagmittag setzt dann die erste Rückreisewelle ein und die Verkehrsdichte steigt nochmals an. Die zweite, ausgeprägtere Reisewelle wird dann zum Ende der Osterwoche am Freitag und Samstag (5. und 6. April) einsetzen und erneut zu einer weit überdurchschnittlichen Verkehrsdichte und damit zu zahlreichen langen Staus führen.

Hier wird es zäh und stockig

Nachfolgend listet der AvD jene Autobahnabschnitte auf, auf denen im Osterreiseverkehr in beide Richtungen mit erhöhter Staugefahr zu rechnen ist. Die Abschnitte sind jeweils in Nord-Süd- bzw. Ost-West-Ausrichtung aufgeführt, die Staugefahr besteht jedoch jeweils in beide Fahrtrichtungen.

A1

  • zwischen „Pansdorf“ und „Dreieck Bad Schwartau“
  • zwischen „Barsbüttel“ und „Maschener Kreuz“
  • zwischen „Oyten“ und „Dreieck Stuhr“
  • zwischen „Vechta“ und „Osnabrück Nord“
  • zwischen „Münster Hiltrup“ und „Ascheberg“
  • zwischen „Kamen-Zentrum“ und „Kreuz Dortmund/Unna“
  • zwischen „Hagen-Nord“ und „Kamen-Zentrum“
  • zwischen „Gevelsberg“ und „Kreuz Wuppertal-Langerfeld“
  • zwischen „Köln Bocklemünd“ und „Kreuz Köln-West“
  • vor dem Autobahnende bei Blankenheim

A2

  • zwischen „Theeßen“ und „Magdeburg Rothensee“
  • zwischen „Kreuz Hannover-Buchholz“ und „Bad Nenndorf“
  • zwischen „Rehren“ und „Bad Eilsen“
  • zwischen „Veltheim“ und „Herford/Bad Salzufflen“
  • zwischen „Kreuz Dortmund-Nordwest“ und „Henrichenburg“
  • zwischen „Gladbeck-Ellinghorst“ und „Kreuz Oberhausen-West“ 

A3

  • zwischen „Dinslaken-Süd“ und „Kreuz Oberhausen-West“
  • zwischen „Oberhausen-Linnich“ und „Duisburg-Wedau“
  • zwischen „Kreuz Hilden“ und „Dreieck Köln-Heumar“
  • zwischen „Siebengebirge“ und „Kreuz Bonn-Siegburg“
  • zwischen „Rauenheim“ und „Wiesbaden/Niedernhausen“
  • zwischen „Rauenheim“ und „Hanau“
  • zwischen „Kreuz Biebelried“ und „Kreuz Fürth/Erlangen“
  • zwischen „Neumarkt-Ost“ und „Velburg“

A4

  • zwischen „Görlitz“ und „Weißenburg“
  • zwischen „Dresden-Neustadt“ und „Wilsdruff“
  • zwischen „Herleshausen“ und „Gerstungen“
  • zwischen „Friedewald“ und „Kirchheimer Dreieck“
  • zwischen „Bielstein“ und „Engelskirchen“
  • zwischen „Untereschbach“ und „Köln-Merheim“
  • zwischen „Kreuz Köln-Ost“ und „Kreuz Köln-West“
  • zwischen „Kreuz Aachen“ und „Aachen-Zentrum“

A5

  • zwischen „Hattenbacher Dreieck“ und „Reiskirchener Dreieck“
  • zwischen „Friedberg“ und „Frankfurter Kreuz“
  • zwischen „Dreieck Darmstadt“ und „Kronau“
  • zwischen „Karlsruhe-Nord“ und „Ettlingen“
  • zwischen „Riegel“ und „Teningen“
  • zwischen „Freiburg Nord“ und „Dreieck Neuenburg“
  • zwischen „Dreieck Weil am Rhein“ und EU-Außengrenze zur Schweiz

A6

  • zwischen „Sulzbach-Rosenberg“ und „Alfeld/Leinburg“
  • zwischen „Schwabach-Süd“ und „Ansbach“
  • zwischen „Feuchtwangen-Nord“ und „Crailsheim“
  • zwischen „Ilshofen/Wolpertshausen“ und „Schwäbisch Hall“
  • zwischen „Bretzfeld“ und Heilbronn-Untereisesheim“
  • zwischen „Dreieck Hockenheim“ und „Mannheim/Schwetzingen“
  • zwischen „Viernheimer Dreieck“ und „Kreuz Frankenthal“
  • zwischen „Enkenbach-Alsenborn“ und „Rammstein-Miesenbach“
  • zwischen „St. Ingbert-Mitte“ und „Saarbrücken-Goldene Bremm“

A7

  • zwischen „Owschlag“ und „Warder“
  • zwischen „Dreieck Hamburg-Nordwest“ und „Seevetal-Fleestedt“
  • zwischen „Soltau-Ost“ und „Dreieck Walsrode“
  • zwischen „Hann. Münden-Hedemünden“ und „Dreieck Drametal“
  • zwiwschen „Hann. Münden-Hedemünden“ und „Kassel-Nord“
  • zwischen „Kassel-Ost“ und „Dreieck Kassel-Süd“
  • zwischen „Bad Hersfeld-West“ und „Hattenbacher Dreieck“
  • zwischen „Dreieck Fulda“ und „Bad Brückenau-Volkers“
  • zwischen „Wasserlosen“ und „Gramschatzer Wald“
  • zwischen „Bad Windsheim“ und „Rothenburg ob der Tauber“
  • zwischen „Wörnitz“ und „Feuchtwagen-West“
  • zwischen „Aalen; Westhausen“ und „Aalen; Oberkochen“
  • zwischen „Heidenheim“ und „Giengen/Herbrechtingen“
  • zwischen „Nersingen“ und „Vöhringen“
  • zwischen „Oy-Mittelberg“ und Bundesgrenze nach Österreich

A8

  • zwischen „Dreieck Karlsruhe“ und „Karlsbad“
  • zwischen „Pforzheim-West“ und „Heimsheim“
  • zwischen „Leonberg-West“ und „Stuttgart-Flughafen/Messe
  • zwischen „Aichelberg“ und „Merklingen“
  • zwischen „Ulm-West“ und „Kreuz Ulm-Elchingen“
  • zwischen „Weyarn“ und “Bad Aibling“ im Bereich „Irschenberg“
  • zwischen „Rohrdorf“ und Bundesgrenze nach Österreich

A9

  • zwischen „Klein Marzehns“ und „Dessau-Ost“
  • zwischen „Wiedemar“ und „Kreuz Rippachtal“
  • zwischen „Münchberg-Nord“ und „Gefrees“
  • zwischen „Bad Berneck/Himmelkron“ und „Bayreuth-Nord“
  • zwischen „Hormersdorf“ und „Schaitach“
  • zwischen „Lauf“ und „Allersberg“
  • zwischen „Dreieck Holledau“ und „Kreuz München-Nord“

A10

  • zwischen „Dreieck Spreeau“ und „Erkner“
  • zwischen „Dreieck Havelland“ und „Dreieck Werder“

A11

  • zwischen „Joachimsthal“ und „Pfingstberg“

A27

  • zwischen „Stotel“ und „Schwanewede“

A29

  • zwischen „Kreuz Oldenburg-Nord“ und „Sandkrug“

A30

  • zwischen „Osnabrück-Sutthausen“ und „Hörstel“

A38

  • zwischen „Dreieck Parthenaue“ und „Leuna“

A40

  • zwischen „Kreuz Dortmund-West“ und „Kreuz Moers“

A42

  • zwischen „Kreuz Herne“ und „Kreuz Kamp-Lintfort“

A44

  • zwischen „Dreieck Kassel-Süd“ und „Kreuz Kassel-West“
  • zwischen „Kreuz Werl“ und „Kreuz Dortmund/Unna“

A45

  • zwischen „Hagen-Süd“ und „Lüdenscheid-Süd“
  • zwischen „Siegen-Süd“ und „Wilnsdorf“

A46

  • zwischen „Kreuz Wuppertal-Nord“ und „Haan-Ost“
  • zwischen „Kreuz Hilden“ und „Düsseldorf-Wersten“

A49

  • zwischen „Baunatal-Mitte“ und „Kreuz Kassel-West“

A52

  • zwischen „Dreieck Essen-Ost“ und „Essen-Kettwig“

A57

  • zwischen „Kreuz Kamp-Linfort“ und „Neuss-Reuschenberg“

A59

  • zwischen „Kreuz Duisburg-Nord“ und „Kreuz Duisburg-Süd“
  • zwischen „Dreieck Köln-Heumar“ und „Flughafen“

A61

  • zwischen „Gymnich“ und „Weilerswist“
  • zwischen „Rheinbach“ und „Dreieck Sinzig“
  • zwischen „Koblenz-Metternich“ und „Koblenz/Waldesch“
  • zwischen „Boppard“ und „Bingen“
  • zwischen „Gundersheim“ und „Kreuz Frankenthal“
  • zwischen „Kreuz Speyer“ und „Dreieck Hockenheim“

A65

  • zwischen „Kandel-Nord“ und B10 „Knielingen“

A81

  • zwischen „Möckmühl“ und „Weinsberg/Ellhofen“
  • zwischen „Pleidelsheim“ und „Dreieck Leonberg“
  • zwischen „Kreuz Stuttgart“ und „Herrenberg“

A95

  • zwischen „Schäftlarn“ und „Seeshaupt“
  • zwischen „Kochel am See“ und B2 „Oberau-Nord“

A96

  • zwischen „Sigmarszell“ und Bundesgrenze nach Österreich

A99

  • zwischen „Dreieck München Allach“ und „Haar“
  • zwischen „Germering-Nord“ und „München-Sendling“

Hier erhalten Reisende einen Überblick über die aktuelle Lage auf allen Autobahnen im Bundesgebiet in Echtzeit.

War ein Stau nicht zu vermeiden, ist umgehend eine Rettungsgasse zu bilden! Übrigens: Diese Pflicht besteht, sobald der Verkehr zum Stehen kommt, auch wenn sich (noch) kein Einsatzfahrzeug nähert. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.

So gehts:

Das Bilden der Rettungsgasse ist denkbar einfach. Die rechte Hand kann als „Eselsbrücke“ dienen: linke Spur (Daumen) an den linken Rand des Fahrstreifens, die Fahrzeuge auf den anderen Spuren (Finger) orientieren sich nach rechts. Bei längerem Stillstand den Motor ausschalten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.

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