Verkehrssünder, aufgepasst: Verkehrsverstöße wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren werden im Ausland teilweise deutlich härter bestraft als hierzulande. Der ADAC rät deshalb dazu, den Bußgeldbescheid nicht einfach zu ignorieren, sondern genau zu prüfen und zügig zu zahlen. Seit 2010 können Strafen ab einer Grenze von 70 Euro aus fast allen EU-Staaten auch in der Heimat nachträglich vollstreckt werden. Einzige Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
Zügigen Zahlern gewähren viele Länder teils hohe Rabatte, weiß der ADAC. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.
Mehr als eine Geldstrafe ist im Regelfall aber nicht zu befürchten. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot kann ausschließlich im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.