Seit Anfang August sollte die neue Prüfungsplattform schon live geschaltet sein, aufgrund eines Cyberangriffs verzögere sich dies nun, sagte Uflacker. Die neue Prüfungsplattform werde zu einem späteren Zeitpunkt online zu erreichen sein.
Vor der Prüfung bekommt jeder Teilnehmer eine Niederschrift zur schriftlichen Prüfung, in der Angaben zur Person zu machen sind. 50 Prozent dieser Angaben seien aber verkehrt, kritisierte er, etwa, wenn es um die Staatsangehörigkeit oder das korrekte Ausfüllen der Vor- und Nachnamensfelder gehe. Der IHK-Vertreter rief diesbezüglich zu mehr Sorgfalt auf und führte im Anschluss durch die einzelnen Schritte, die ein Prüfling gehen muss. „Das ist sehr einfach gehalten“, sagt er. In Zukunft werde die Prüfung nicht mehr individuell gestartet werden können, sondern alle Teilnehmer begännen zeitgleich, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Durch die neu konzipierte Plattform solle in Zukunft ein größeres Themenspektrum abgedeckt werden – eines das über die reine Sach- und Fachkunde hinausgehe.
Es folgte ein Blick auf die BKF-Prüfungsstatistik: 2021 gab es 18.499 Prüfungen im Güterkraftverkehr sowie 7.237 im Personenverkehr. „Wir sind noch nicht auf dem Niveau von 2019“, kommentierte Uflacker diese Zahlen. Der Löwenanteil entfiel auf die Regelprüfung in der Beschleunigten Grundqualifikation. Die Bestehensquoten liegen bei 92,4 Prozent (Güterkraftverkehr) und 92,9 Prozent (Personenverkehr).
Jetzt müsse er „kräftig durchschnaufen“, gestand der IHK-Vertreter, denn eine gemeinsame Pressemitteilung von BGL und bdo löst derzeit Irritationen aus. Beide Verbände fordern eine Reform der BKF-Ausbildung und rütteln dabei an den Grundfesten. So solle nach BGL/bdo-Wünschen die Berufskraftfahrerqualifikation in die Fahrausbildung integriert werden (2-in-1). Beide Ausbildungen sollen zusammen unterrichtet und geprüft werden. Dadurch solle „die Ausbildung erheblich verkürzt und vergünstigt werden – ohne negative Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität“. Außerdem sollen qualifizierte Fahrschulen die Theorie- und Praxisausbildungen für Fahrausbildung sowie Berufskraftfahrerqualifikation abnehmen. Und schließlich sollen relevante Fremdsprachen in der Fahrausbildung zugelassen werden, „gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Dolmetschern“.
Diese Forderungen seien „sehr bedenklich“, sagte Uflacker und zerriss das Papier mit der BGL/bdo-Pressemitteilung demonstrativ auf der Bühne: „Das sollte man damit machen.“ Er wies auf einige Gesetze, EU-Verordnungen und Entwicklungen in den vergangenen Jahrzehnten hin, die alle dazu dienten, die Qualität des Berufs anzuheben und die Flexibilität im Markt zu erhöhen. Diese Fortschritte werden laut Uflacker damit torperdiert. Aufs Korn nahm er besonders die Forderung, Ausbildung und Prüfung in eine Hand zu legen. „Das wäre das Schlimmste und das ist noch nie gutgegangen“, polterte er. Das sei „fatal in Sachen Sicherheit“. Interessenskonflikte seien vorprogrammiert.
Zum Abschluss seines Vortrags mahnte er nochmal dringend, die Anträge zu staatlichen Anerkennung als BKF-Ausbildungsstätte zu stellen. Am 2. Dezember dieses Jahres läuft die Übergangsfrist ab. „Ausbildungsstätten, die am 2. Dezember 2022 keinen Anerkennungsbescheid in den Händen halten, dürfen keine Aus- und Weiterbildungen nach dem BKrFQG mehr durchführen“, sagte Uflacker. „Kommen Sie bitte in die Puschen!“