Der Fahrer hatte während des Waschvorgangs gebremst, um einen Zusammenprall mit dem vor ihm gezogenen Fahrzeug zu verhindern. Beide Fahrzeuge wurden bei ausgeschaltetem Motor auf einer Vorrichtung durch die Waschstraße gezogen. Doch das Hinterrad des Fahrzeugs vor ihm löste sich aus der Transportvorrichtung und der Wagen blieb mitten in der Anlage liegen. Pech für den Bremser. Durch sein Manöver wurde der gesamte Rhythmus der Anlage durcheinandergebracht, so dass am Ende die Gebläsetrocknung auf sein Heck krachte. Auf dem Schaden von rund 4.500 Euro blieb er allerdings sitzen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Fahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor nicht in Betrieb sind, sondern ohne eigene Motorkraft durch eine Waschstraße gezogen werden. Daher müssen Halter – anders als beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs – auch keinen Schadensersatz leisten, wenn ihnen auch kein anderweitiges Fehlverhalten in der Waschstraße nachzuweisen ist (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 57/19).
Teures Bremsmanöver in der Waschstraße
Ein bremsender Autofahrer kann, wie die Experten der ARAG vermelden, unter Umständen auch die alleinige Schuld an einem Crash in der Waschstraße haben.