Zum Erhalt der Fahrkompetenz im Alter empfiehlt der TÜV-Verband regelmäßige Feedbackfahrten für Führerscheinbesitzer ab 75 Jahren. Im Rahmen dieser Feedbackfahrten bewertet ein Experte die Fähigkeiten der Senioren und zeigt Potenziale auf, wie sie ihre Fahrkompetenz erhalten können. Damit tragen die Feedbackfahrten dazu bei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig die Mobilität älterer Menschen zu erhalten.“
„Der Verkehr wird immer komplexer, Verkehrsregeln verändern sich und neue Fahrzeugtechnologien setzen sich durch“, erläutert Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband, die Empfehlung des Unternehmens. „Feedbackfahrten bieten älteren Fahrern die Möglichkeit, ihr Wissen aufzufrischen und sich mit neuen Entwicklungen vertraut zu machen. So können die Fahrten das Selbstbewusstsein älterer Fahrer stärken und tragen dazu bei, dass sie sich im Straßenverkehr weiterhin sicher fühlen.“
Individuelle Mobilität wie auch Sicherheit erhalten
„Die aktuelle intensive Auseinandersetzung mit dem Thema der Fahreignung von Menschen über 75 Jahren ist grundsätzlich positiv. Dennoch ist es entscheidend, dass die Diskussion sachlich geführt wird. Es gibt keinen Grund, verbindliche ‚Zwangsuntersuchungen‘ der geistigen und körperlichen Mindestanforderungen für ältere Pkw-Fahrer einzuführen. Ebenso wenig ist es zielführend, keine Maßnahmen für eine sichere Verkehrsteilnahme im Alter zu ergreifen."
Mit Blick auf die Verkehrssicherheit erfordere der demografische Wandel einen konstruktiven Dialog und die Suche nach Lösungen, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigen. Die Einführung von Feedbackfahrten ziele darauf ab, individuelle Mobilität und Sicherheit für alle gleichermaßen zu erhalten.
Das EU-Parlament will voraussichtlich am Dienstag, 27.2., über die Reform der europäischen Führerscheinrichtlinie entscheiden. Der TÜV-Verband begrüßt die Pläne der EU-Mitgliedstaaten, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der regelmäßige Feedback-Fahrten mit Führerscheininhabern ab 75 Jahren ermöglicht.