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TÜV-Verband lehnt 1,6 Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer ab

25.01.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
E-Scooter
Viele E-Scooter-Unfälle passieren unter Alkoholeinfluss
© Foto: Studio Romantic/stock.adobe.com

Stattdessen sollten alkoholisierte Radler künftig bereits ab 1,1 Promille belangt werden können, fordert der VdTÜV in einer Pressemitteilung. Der Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert ab heute darüber.

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Der TÜV-Verband hat eine Anhebung der Grenzwerte für alkoholisierte E-Scooter-Fahrende auf 1,6 Promille abgelehnt. „E-Scooter sind bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebte Party-Mobile. Nächtliche Unfälle unter Alkoholeinfluss sind dabei an der Tagesordnung“, sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Eine Anhebung der Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende würde das falsche Signal senden und Alkoholfahrten bagatellisieren.“

E-Scooter gelten als Kfz

Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen deshalb den gleichen Regelungen wie Autos. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Blutalkohol aufgegriffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit 500 Euro Geldbuße, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Sind die Alkoholisierten fahrauffällig geworden oder ist ein Unfall passiert, drohen härtere Strafen. Ab 1,1 Promille am Steuer gelten Alkoholisierte als absolut fahruntüchtig. Und ab 1,6 Promille wird automatisch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bei der Alkoholauffällige ihre Fahreignung nachweisen müssen.

VdTÜV plädiert für 1,1-Promille-Grenze bei Radlern

Wer dagegen mit dem Fahrrad alkoholisiert unterwegs ist, wird erst ab 1,6 Promille belangt. Einzelne Verkehrsexperten hatten im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages vorgeschlagen, die Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende auf das Niveau für Fahrradfahrende anzuheben. „Die aktuell geltenden Promillegrenzen wirken aus der Zeit gefallen“, sagt Waschke. „Es sollte im Gegenteil darüber nachgedacht werden, bei Radfahrenden die Grenze für eine Ordnungswidrigkeit bei 1,1 Promille einzuziehen und Verstöße entsprechend zu ahnden.“ Der Verkehrsgerichtstag hatte sich bereits im Jahr 2015 für eine entsprechende Regelung ausgesprochen.

Aus Sicht des TÜV-Verbands ist eine Anhebung der Promillegrenzen auch angesichts der steigenden Unfallzahlen mit E-Scootern absolut kontraproduktiv. Bei fast jedem fünften Unfall mit Elektrorollern ist Alkohol eine Ursache (18,1 Prozent).

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