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Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

05.07.2021 13:57 Uhr | Lesezeit: 4 min
Auf der gelben Markierung der Kurzzeitkennzeichen ist das Ablaufdatum vermerkt
© Foto: Björn Wylezich/stock.adobe.com

Das Goslar Institut erklärt für wen und in welchem Fall Kurzzeitkennzeichen erhältlich sind – und wie man sie bekommt.

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Kraftfahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, müssen über eine amtliche Zulassung verfügen – erkennbar am Nummernschild. In der Regel handelt es sich dabei um ein EU-Kennzeichen. Doch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sieht eine Reihe weiterer Kennzeichen vor: Zu den Schildern, die eine zeitlich befristete Zulassung signalisieren, gehören auch die sogenannten Kurzzeitkennzeichen, weiß das Goslar Institut. Sie sind an einer gelben Markierung auf der rechten Seite zu erkennen, auf der das Ablaufdatum steht. Die Geltungsdauer eines Kurzzeitkennzeichens beträgt höchstens fünf Tage – danach darf es nicht mehr genutzt werden.

Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Die Kurzzeitkennzeichen sollen auch Privatpersonen ermöglichen, Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen, erläutert das Goslar Institut. Wer ein Fahrzeug von privat kauft, möchte bei der Besichtigung meist einmal Probe fahren. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, kommt das Kurzzeitkennzeichen zum Einsatz. Außerdem können diese Nummernschilder zur Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs vom Ort des Kaufs zum Wohnort verwendet werden sowie zur Vorführung bei einer Technischen Überwachungsorganisation.

Grundsätzlich sind Kurzzeitkennzeichen nur zur Nutzung an einem Fahrzeug erlaubt. Es ist untersagt, sie an verschiedenen Autos oder Motorrädern anzubringen. Zudem sind die Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten gedacht – alle anderen Fahrten sind nicht zulässig. Die Kurzzeitkennzeichen sind zwar ortsungebunden, das heißt sie können an einem Ort beantragt und an einem anderen montiert werden. Jedoch werden sie nicht für Fahrzeuge zugeteilt, deren Standort sich im Ausland befindet. Eine Überführung nach Deutschland ist somit nicht möglich.

Unterlagen für den Antrag

Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können müssen laut Goslar Institut in der Regel folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, ohne den nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle zulässig sind
  • Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief, die oft auch als Kopien vorgelegt werden können
  • Gewerbeanmeldung bei Firmen oder ein Auszug aus dem Handelsregister
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht, dass man im Auftrag handelt

Das Goslar Institut empfiehlt, vorab mit der betreffenden Zulassungsstelle zu klären, welche Dokumente diese für einen Antrag auf Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens tatsächlich verlangt. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen belaufen sich auf rund 13 Euro Verwaltungsgebühr, 20 bis 25 Euro für das Schilderpaar und die Gebühr für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Letztere ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem Umfang der Versicherung.

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