Der ADAC stellt klar, dass eine gesetzliche Definition des Begriffs „Anlieger“ nicht existiert. „Die Rechtsprechung hat jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.“
Damit dürfen neben den Anwohnern auch alle einfahren, die jemanden besuchen wollen. Dabei ist es unerheblich ob derjenige auch wirklich zu Hause ist. Auch Bauunternehmer und Handwerker, die ihre Arbeit auf einem der Grundstücke in der Sperrzone verrichten müssen, dürfen rein.
Eine unberechtigte Durchfahrt kann teuer werden – es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss bis zu 25 Euro berappen. Unberechtigtes Parken in der Sperrzone kostet mindestens 30 Euro.