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50 Prozent Mitschuld eines Elfjährigen

28.04.2021 09:56 Uhr | Lesezeit: 2 min
Das OLG München nahm ein elfjähriges Kind in die Verantwortung, als es einen Unfall mitverursachte
© Foto: Kathrin39/stock.adobe.com

Elfjährige Kinder, die auf dem Rad fahren und einen Unfall verursachen, können für die Folgen mithaften. In ihrem Alter könnten sie ohne Weiteres Gefahren im Straßenverkehr erkennen, betonte das OLG München.

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Darum ging es im Fall: Ein elfjähriger Junge radelte auf dem Gehweg einer vorfahrtberechtigten Straße und fuhr plötzlich – trotz schlechter Sichtverhältnisse – auf die Straße. Ein Auto das aus einer nachrangigen Straße einbog, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem jungen Radler. Der Autofahrer erlitt Verletzungen, die nur langwierig heilten. Er forderte Schadenersatz.  

Als der Fall vor Gericht landete, sah die erste Instanz kein Verschulden des Jungen. Das OLG München sah das anders und urteilte: 50 Prozent Mitschuld. Da die Sichtverhältnisse an der Unfallstelle schlecht gewesen seien, hätte der Junge besonders gut auf andere Verkehrsteilnehmer schauen müssen, um zu vermeiden, dass diese verletzt oder gefährdet würden. Der Elfjährige sei dazu „alt genug“ gewesen.

Aber auch der Autofahrer musste haften. Er sei auf einer nachrangigen Straße gefahren und hätte „eine gesteigerte Sorgfaltspflicht“ gehabt, als er einbog. Hinzu kam noch, dass ein Kind „im Straßenverkehr besonders schutzwürdig“ sei.

Ober­landes­gericht München

Aktenzeichen 10 U 4990/20

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