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Ast beschädigt Fahrzeug: Stadt muss haften

17.07.2022 11:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Bei sachgemäßer Kontrolle der Bäume hätte das Risiko des Astbruchs auf dem Parkplatz erkannt werden müssen (Symbolfoto)
© Foto: Angela Rohde/stock.adobe.com

Auf einem städtischen Parkplatz wird ein Pkw durch einen herabfallenden Ast beschädigt. Wie das Landgericht Koblenz feststellte, muss die Stadt Schadenersatz zahlen.

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Auslöser des Rechtsstreits, über den unter anderem anwaltsregister.de berichtet, war ein Parkplatz in einem Stadtwald. Ein dort abgestelltes Fahrzeug wird durch Astbruch beschädigt, was den Besitzer des Wagens dazu veranlasste, Schadenersatz zu fordern. Die Stadt entgegnete, dass sie durch halbjährige Kontrollen der Bäume ihre Pflicht erfüllt habe. Abgestorbene Äste, die hierbei nicht entdeckt wurden, wertete die Stadt als Restrisiko für die Parkenden unter den Bäumen. Der Pkw-Besitzer warf der Stadt vor, die Sicherungspflicht nicht erfüllt zu haben und sah die Kontrolle des Waldes im Januar als nicht ausreichend an. Immerhin beschädigte ein knapp vier Meter langer Ast sein Fahrzeug.

Das Gericht folgte der Argumentation des Parkers und verurteilte die Stadt zur Zahlung von knapp 7.400 Euro. Hierbei waren vor allem Aussagen eines Försters sowie eines weiteren Sachverständigen ausschlaggebend, die aussagten, dass die Gefahr eines solchen Astbruchs bei sachgemäßer Kontrolle der Bäume hätte entdeckt werden müssen.

Landgericht Koblenz
Aktenzeichen 1 O 72/20

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