Alkohol im Straßenverkehr wird hart bestraft. Wer alkoholisiert fährt, muss damit rechnen, die Fahrerlaubnis zu verlieren. Das gilt nicht nur für Auto-, sondern auch für Rad- und E-Bike-Fahrer. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und beruft sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen.
Dieses bescheinigte einem Mann, der mit seinem E-Bike in einen Unfall verwickelt war, er sei nicht geeignet, ein Kfz zu führen. Die polizeiliche Untersuchung hatte bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille ergeben. Da eine anschließende Begutachtung ergab, es sei zu erwarten, dass der Mann auch unter Alkoholeinfluss Auto fahren werde, wurde ihm der Führerschein entzogen.
Werte ab 1,6 Promille deuten laut der Richter auf „deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten“ hin. Die Gutachter hätten den missbräuchlichen Konsum von Alkohol nachvollziehbar dargelegt.
Verwaltungsgericht Aachen
Aktenzeichen 3 L 1216/19
(sd)