Wie unter anderem das Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet, wies das OLG damit die Klage eines 64-jährigen Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis ab. Dieser war Ende 2022 in Heidelberg von der Polizei angehalten worden, da er deutlich zu schnell unterwegs war. Während der Polizeikontrolle habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Beamten entdeckten die App trotzdem und das Amtsgericht verhängte eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den 64-Jährigen. Dieser wollte aber nicht zahlen.
Das OLG entschied: Die Strafe sei rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur dem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen, es sei auch verboten, eine solche App auf dem Handy eines weiteren Fahrzeuginsassen laufen zu lassen.
Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23