Eine Erweiterung auf 4,25 Tonnen wird Führerscheininhabern, die ihren Schein ab 1999 erworben haben, die Chance bieten, Campingfahrzeuge und Reisemobile oberhalb der 3,5-Tonnen-Gesamtgewichtsgrenze zu führen. Exakte Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden von Kommission, Rat und Parlament allerdings erst nach den Neuwahlen zum Europaparlament Anfang Juni ausgehandelt. Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten, und dies unabhängig von der Art des Antriebs. Wichtig: Für alle andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden.
Neue Obergrenze war nur für E-Wohnmobile geplant
Seit 25 Jahren galt der Pkw-Führerschein, die Fahrerlaubnisklasse B nur für Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Zu wenig für ausgebauten Wohnmobile und Campingbusse, die für mehr Gewicht zugelassen sind, um ausreichend Zuladung zu garantieren. Bereits im letzten Herbst war eine Anhebung der Obergrenze in Brüssel im Gespräch. Knackpunkt des Kommissionsentwurfs: Nur für Reisemobile mit alternativen Antrieben, nicht für Verbrenner. Außerdem sah der Änderungsantrag vor, die Regelung an zwei Jahre Führerscheinerfahrung zu koppeln. Diese Änderung war eines der Ziele, auf die die „European Caravan Federation“ (ECF) seit Jahren hingearbeitet hat. „Eine technologieoffene Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen wird auch der regionalen Entwicklung dienen und einen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Nachhaltigkeitsziele leisten“, so der Caravaning-Dachverband.
Marcel