Über diesen Fall berichtet der Spiegel auf seiner Webseite: Ein Mann stand hinter dem Fahrer auf einem Elektroroller. Bei einer Polizeikontrolle wurde bei dem Mitfahrer eine Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille festgestellt. Das Amtsgericht Oldenburg entzog ihm daraufhin aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr vorläufig die Fahrerlaubnis. Die Begründung: Der Mann sich an der Lenkstange festgehalten.
„Der Beschuldigte war zur Tatzeit auch absolut fahruntüchtig“, hieß es in der Urteilsbegündung weiter. Der Beschuldigte ging gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vor, jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht Oldenburg wies seine Beschwerde zurück. Das Festhalten des Lenkers bedeute das Führen eines Fahrzeugs, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Ob der Mitfahrer dabei auch aktiv in die Lenkbewegung eingriff, spiele keine Rolle. Auch, dass er keinen Eingriff auf die Geschwindigkeit des Fahrzeugs gehabt habe, sei unerheblich.
Landgericht Oldenburg
Aktenzeichen 4 Qs 368/22