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Frankfurt: Rechtswidrige "Knöllchen"

21.01.2020 12:55 Uhr
Das Frankfurter "Knöllchen-Urteil" erregte bundesweit Aufsehen
© Foto: Kautz15/Fotolia

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass private Dienstleister nicht zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden dürfen. Das sei rechtswidrig.

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Im Sachverhalt, an dem sich der Streit entzündet hatte, ging es um einen Leiharbeiter eines privaten Unternehmens, der als "Stadtpolizist" Verwarngelder verteilte.

Geht nicht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Solche Aufgaben, also zum Beispiel Falschparker „aufschreiben“ und die berühmt-berüchtigten „Knöllchen“ zu verteilen, dürften nur städtische Bedienstete ausführen. Private Dienstleider dürften dazu nicht eingesetzt werden. „Das staatliche Gewaltmonopol bezieht sich auf den ruhenden und fließenden Verkehr“, stellte das Gericht klar.

Allein in der Stadt Frankfurt habe es 2018 mehr als 700.000 Parkverstöße gegeben, hieß es im Urteil weiter. Mehr als zehn Millionen Euro habe die Stadt dadurch eingenommen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen 2 Ss-Owi 963/18 

(tc)

 

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