In dem verhandelten Fall war ein Mann von der Polizei mit 1,64 Promille auf einem elektrischen Scooter erwischt worden. Das Amtsgericht verhängte zunächst eine Geldstrafe und ein sechsmonatiges Fahrverbot, was der Staatsanwaltschaft nicht genug war. Sie ging in Revision.
Die nächsthöhere Instanz gab der Behörde Recht: Auch auf dem E-Scooter führe eine fahrlässige Alkoholfahrt in der Regel zum kompletten Entzug der Fahrerlaubnis. Eine geringere Gefährdung im Vergleich zur Trunkenheitsfahrt mit dem Auto sehen die Richter nicht. Der Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers infolge eines Zusammenstoßes mit dem E-Scooter könne ganz erhebliche, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen verursachen, betonte das OLG und verwies auch auf mögliche Ausweichmanöver anderer motorisierter Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Fahrfehler eines E-Scooter-Nutzers. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis solle nicht nur verhindert werden, dass der Täter weiterhin betrunken Kraftfahrzeuge fahre, sondern vielmehr ganz allgemein die Sicherheit des Straßenverkehrs erhöht werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 1 Ss 276/22