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Gefahr aus der Kolonne

15.01.2021 09:57 Uhr | Lesezeit: 2 min
Nach einem Unfall beim Überholen einer Kolonne ging es um Schadenersatz
© Foto: Marco2811/stock.adobe.com

Wer eine Kolonne überholt, muss stets die Vorausfahrenden im Blick behalten. Das zeigt ein Urteil des OLG Schleswig.

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Zwölf Autos fuhren auf einer Landstraße hinter einem Trecker. Nachdem einige Fahrzeuge überholt hatten, wollte auch der Kläger passieren. Er überholte mit Warnblicklicht. Es krachte, als der direkt hinter dem Trecker Fahrende ebenfalls ausscherte. Der Kläger wollte Schadenersatz.

Er bekam 70 Prozent des Schadens ersetzt. Aber er trage Mitschuld, stellte das Gericht klar – und zwar erheblich. „Wer eine Kolonne überholt, muss sicher sein, dass keiner der Voraus­fahrenden das ebenfalls unternehmen will“, hieß es im Urteil.

Oberlandesgericht Schleswig

Aktenzeichen 7 U 210/19

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