Zwölf Autos fuhren auf einer Landstraße hinter einem Trecker. Nachdem einige Fahrzeuge überholt hatten, wollte auch der Kläger passieren. Er überholte mit Warnblicklicht. Es krachte, als der direkt hinter dem Trecker Fahrende ebenfalls ausscherte. Der Kläger wollte Schadenersatz.
Er bekam 70 Prozent des Schadens ersetzt. Aber er trage Mitschuld, stellte das Gericht klar – und zwar erheblich. „Wer eine Kolonne überholt, muss sicher sein, dass keiner der Vorausfahrenden das ebenfalls unternehmen will“, hieß es im Urteil.
Oberlandesgericht Schleswig
Aktenzeichen 7 U 210/19