Das war im konkreten Fall passiert, über den unter anderem das Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet: Ein Rettungswagen war langsam mit angeschaltetem Blaulicht und Sirene in eine Kreuzung eingefahren. Dabei stieß er mit einem Motorrad zusammen. Der Zweiradfahrer erlitt durch den Zusammenprall schwere Verletzungen und musste in stationäre Behandlung. Zudem war er einige Zeit arbeitsunfähig.
Aufgrund seiner Verletzungen legte das Amtsgericht die Buße auf nur 200 Euro fest, regelhaft hätten 320 Euro fällig werden können. Ein einmonatiges Fahrverbot hielt es aufrecht, begründete dies aber nicht näher. Das Kammergericht hob diese Entscheidung insgesamt auf. Richter hätten auch bei Regelfällen einen Ermessungsspielraum, was Verantwortung bringe, auf die besonderen Umstände von Einzelfällen einzugehen. Im verhandelten Fall hätte das Fahrverbot vor dem Hintergrund der schweren Verletzungen des Unfallverursachers begründet werden müssen, so das Gericht.
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 3 Ws (B) 182/21 – 122 Ss 82/21