Der VGH München sah das anders. Kraftführer müssten eine MPU aus eigener Tasche finanzieren und dabei alle Möglichkeiten ausschöpfen – genauso wie sie die Fahrerlaubnis selbst bezahlen müssten, hieß es in der Entscheidung. Nur in Ausnahmefällen könne Bedürftigkeit eine Rolle spielen. Diese müsse der Betroffene aber nachweisen. Im Fall tat das der Autofahrer nicht.
Die Fahrerlaubnisbehörde müsse finanziell nicht einspringen, könne aber ihre Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis ausnahmsweise aufschieben, wenn dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werde.
Verwaltungsgerichtshof München
Aktenzeichen 11 CS 18.2278, 11 C 19.504