-- Anzeige --

Kilometer-Leasing ohne Widerrufsrecht

26.02.2021 11:35 Uhr | Lesezeit: 2 min
Kilometer-Leasing ohne Widerrufsrecht
Der BGH traf eine Grundsatzentscheidung zum Widerruf von Kilometer-Leasingverträgen 
© Foto: Gina Sanders/Fotolia

Kilometer-Leasingverträge können nicht widerrufen werden, entschied der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung.

-- Anzeige --

Im Fall, den der BGH behandelte, widerrief der Kläger nach drei Jahren einen Kilometer-Leasingvertrag und wollte alle erbrachten Leistungen rückabwickeln. Er begründete das damit, dass ihn sein Leasinggeber nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt habe. Also dürfe er noch widerrufen, obwohl schon Jahre vergangen seien.

Der BGH verneinte das. Der Kläger sei an den Leasingvertrag gebunden. Er habe kein gesetzliches Widerrufsrecht. Andernfalls, kommentiert die Tagesschau, hätte dies „gravierende Folgen“ für Leasinganbieter. Wer nicht ordnungsgemäß belehre, könne noch Jahre später den Vertrag rückabwickeln – und erhalte die Leasingraten zurück. Das Auto hätte er also kostenlos nutzen dürfen.

„Die Entscheidung ist von großer Bedeutung“, findet die Tagesschau. „Wenn Privatleute Autoleasingverträge abschließen, dann fast immer solche Kilometer-Leasingverträge.“ Bundesweit hätten bereits viele Kunden geklagt, die ihre Verträge widerrufen möchten. 30 weitere Verfahren seien beim BGH anhängig.

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VIII ZR 36/20

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Leasing

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.