In dem verhandelten Fall, über den das Onlineportal anwaltsregister.de berichtet, war ein Mann mit seinem Pkw viel zu schnell in einen Kreisverkehr gefahren und überfuhr dabei die Mittelinsel. Er geriet links neben eine andere Autofahrerin und kollidierte mit ihrem Wagen.
Im Anschluss forderte der Mann Schadenersatz von der Autofahrerin. Seiner Ansicht nach, hätte die Frau den Zusammenstoß verhindern können – hätte sie sich nochmals nach links umgedreht, hätte sie sein Auto sehen müssen. Die Versicherung der Autofahrerin verweigerte die Zahlung, der Fall landete vor Gericht.
Erhebliche Pflichtverletzung
Das Oberlandesgericht Koblenz unterstützte die Versicherung und machte deutlich: Im Kreisverkehr hat derjenige Vorfahrt, der zuerst die entsprechenden Verkehrszeichen passiert und einbiegt. In diesem Fall hatte der Fahrer seine Wartepflicht verletzt. Zusätzlich zu dieser Missachtung der Vorfahrt hatte der Mann gegen das Verbot verstoßen, die Mittelinsel zu überfahren. Er ignorierte also gleich zwei Verkehrsregeln und beging damit aus Sicht des Gerichts eine erhebliche Pflichtverletzung. Deshalb musste er für den beim Unfall entstandenen Schaden alleine haften.
Der Autofahrerin sei hingegen nichts vorzuwerfen. Sie müsse sich vielmehr darauf verlassen können, dass andere Verkehrsteilnehmer, die erst nach ihr in den Kreisverkehr einfahren, ihr bestehendes Vorfahrtsrecht beachten.
Oberlandesgericht Koblenz
Az.12 U 917/22