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Lieferzeiten beim Autokauf müssen geregelt sein

08.08.2024 13:52 Uhr | Lesezeit: 2 min
© Foto: Brian Jackson/stock.adobe.com

Die Lieferzeiten für die Auslieferung eines Pkw dürfen vom Autohändler in den AGB nicht beliebig lang ausgelegt werden. Die Käufer haben ein Recht, das bestellte Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zu bekommen.

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Das AG Hanau hat sich damit befasst, ob ein Käufer von einem Pkw-Kaufvertrag kostenfrei zurücktreten kann, wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist liefert.

Im konkreten Fall ging es um ein Fahrzeug im Wert von ca. 20.000 Euro. Im Kaufvertrag wurde vermerkt, dass aufgrund der "aktuellen Liefersituation ... alle Bestellungen ohne Liefertermin und unverbindlich vorbehaltlich einer Produktion bestätigt" werden. 
Nachdem auch nach einem Jahr nach Bestellung des Fahrzeugs keine Lieferung in Sicht war, wollte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wofür der Händler eine Rücktrittstornogebühr von ca. 3.000 Euro verlangt hätte.  

Hier befand nun das Gericht eine Lieferfrist von ca. einem Jahr für angemessen und der Käufer war berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten – ohne Stornogebühr.

(AG Hanau, Urteil v. 31.1.2024, 39 C 111/23)

Mehr Details zum konkreten Fall finden Sie auf der Webseite von Haufe.

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