Das AG Hanau hat sich damit befasst, ob ein Käufer von einem Pkw-Kaufvertrag kostenfrei zurücktreten kann, wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist liefert.
Im konkreten Fall ging es um ein Fahrzeug im Wert von ca. 20.000 Euro. Im Kaufvertrag wurde vermerkt, dass aufgrund der "aktuellen Liefersituation ... alle Bestellungen ohne Liefertermin und unverbindlich vorbehaltlich einer Produktion bestätigt" werden. Nachdem auch nach einem Jahr nach Bestellung des Fahrzeugs keine Lieferung in Sicht war, wollte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wofür der Händler eine Rücktrittstornogebühr von ca. 3.000 Euro verlangt hätte.
Hier befand nun das Gericht eine Lieferfrist von ca. einem Jahr für angemessen und der Käufer war berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten – ohne Stornogebühr.
(AG Hanau, Urteil v. 31.1.2024, 39 C 111/23)
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