Im Fall kam ein Fahrer betrunken mit 1,1 Promille Blutalkoholgehalt von der Straße ab. Sein Beifahrer verletzte sich beim Unfall so schwer, dass er künftig querschnittgelähmt ist. Er leidet psychisch erheblich unter den Unfallfolgen und muss in einem Pflegeheim leben.
Das Landgericht setzte aufgrund der drastischen Konsequenzen ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro fest. Einwände der beklagten Versicherung – das Opfer sei nicht angeschnallt gewesen und hätte die Alkoholisierung des Fahrers nach gemeinsamem „Vorglühen“ erkennen müssen – ließ das Gericht nicht gelten. Das alles habe sich nicht aufklären lassen.
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Aktenzeichen 4 O 494/15
(tc)