Dennoch wird davon abgeraten, während dem Radfahren über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren. Es lenke stark ab und steigere die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen werde, warnt ein Radexperte im Beitrag auf anwaltsregister.de. Er empfiehlt, In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung zu nutzen, da diese die Ohren nicht vollständig bedecken würden und es kein Kabel als Risiko gebe.
Überhören kopfhörertragende Radfahrer Einsatzfahrzeuge oder gefährden andere Verkehrsteilnehmende, drohen Bußgelder von bis zu 20 Euro, heißt es bei den Rechtsexperten weiter. Wer auf dem Fahrrad mit dem Handy in der Hand erwischt wird, muss mit noch höheren Strafen rechnen: Hier wird ein Bußgeld von 55 Euro fällig.