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Mit Kopfhörer Radeln: Ist das erlaubt?

26.05.2021 13:36 Uhr | Lesezeit: 1 min
Auch mit Kopfhörern müssen Radfahrende den Verkehr wahrnehmen können
© Foto: connel_design/stock.adobe.com

Telefonieren und Musik hören beim Radfahren ist laut StVO grundsätzlich erlaubt, auch mit Kopfhörern. Allerdings müssen Radler gewährleisten, dass sie Umgebungsgeräusche und Warnsignale wahrnehmen. Darauf weist das Anwaltsregister auf seiner Website hin.

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Dennoch wird davon abgeraten, während dem Radfahren über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren. Es lenke stark ab und steigere die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen werde, warnt ein Radexperte im Beitrag auf anwaltsregister.de. Er empfiehlt, In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung zu nutzen, da diese die Ohren nicht vollständig bedecken würden und es kein Kabel als Risiko gebe.

Überhören kopfhörertragende Radfahrer Einsatzfahrzeuge oder gefährden andere Verkehrsteilnehmende, drohen Bußgelder von bis zu 20 Euro, heißt es bei den Rechtsexperten weiter.  Wer auf dem Fahrrad mit dem Handy in der Hand erwischt wird, muss mit noch höheren Strafen rechnen: Hier wird ein Bußgeld von 55 Euro fällig.

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