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Rechtliches Tauziehen um Berliner Pop-up-Radwege geht weiter

14.01.2021 09:58 Uhr
Trotz des endgültigen Beschlusses im Beschwerdeverfahren ist das letzte Wort bei den Berliner Pop-up-Radwegen noch nicht gesprochen
© Foto: brudertack69/stock.adobe.com

Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dürfen die Pop-up-Radwege in der Bundeshauptstadt vorübergehend weiterbestehen.

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Schon im Oktober 2020 äußerte sich das OVG vorläufig zu den Pop-up-Radwegen und setzte den Beschluss der Vorinstanz außer Kraft. Jetzt fiel die endgültige Entscheidung – allerdings nur im Beschwerdeverfahren.

Aber für den eigentlichen Streitgegenstand ("Sind die Radwege rechtens?") bedeutet das noch nichts. Darüber wird erst im Hauptsacheverfahren entschieden.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Aktenzeichen OVG 1 S 115/20

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#Pop-up-Radweg

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