Schon im Oktober 2020 äußerte sich das OVG vorläufig zu den Pop-up-Radwegen und setzte den Beschluss der Vorinstanz außer Kraft. Jetzt fiel die endgültige Entscheidung – allerdings nur im Beschwerdeverfahren.
Aber für den eigentlichen Streitgegenstand ("Sind die Radwege rechtens?") bedeutet das noch nichts. Darüber wird erst im Hauptsacheverfahren entschieden.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen OVG 1 S 115/20