Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zog das Argument nicht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei zu Recht geschehen, ob er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe oder nicht – das alles tue nichts zur Sache. „Bereits der einmalige Konsum einer harten Droge rechtfertigt die Fahrerlaubnisentziehung“, stellte das Gericht klar.
Verwaltungsgericht Oldenburg
Aktenzeichen 7 B 1465/20
(tc)