Zu Recht, entscheid der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Wer diesen THC-Wert habe und zugegeben habe, zwei Tage vorher Cannabis konsumiert zu haben, könne als gelegentlicher Cannabiskonsument angesehen werden. Es dürfe davon ausgegangen werden, dass dies keine einmalige Sache gewesen sei, sondern dass zwischen Konsum und Blutentnahme nochmal konsumiert worden sei.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen 2 B 1543/18