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Rückwärts in der Einbahnstraße: Volle Haftung

28.10.2019 13:59 Uhr
Verkehrszeichen Einbahnstraße
© Foto: Asvolas/stock.adobe.com

Wer in einer Einbahnstraßen rückwärtsfährt und mit einem Auto zusammenstößt, das gerade anfährt, sitzt in der Bredouille: Denn er haftet allein für die entstandenen Schäden.

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In Einbahnstraßen sei das Rückwärtsfahren wegen dessen Gefährlichkeit unzulässig, begründete das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Entscheidung. Das gelte auch, wenn jemand rückwärtsfahre, um zu einer Parklücke zu gelangen – bloßes Rückwärtseinparken sei dagegen zulässig. Niemand rechne in Einbahnstraßen mit Gegenverkehr, ganz gleich ob dieser nun vorwärts- oder rückwärtsfahre.

Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen I-1 U 133/16

(tc)

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