-- Anzeige --

Schlaglöcher auf Wirtschaftswegen sind unvermeidlich

06.08.2021 09:42 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schlaglöcher können schnell zur Gefahrenquelle werden – auf Wirtschaftswegen gehören sie zum normalen Straßenbild
© Foto: Peter Atkins/stock.adobe.com

Wer mit dem Fahrrad oder Auto über landwirtschaftlich genutzte Wege fährt, muss mit Schlaglöchern und anderen Straßenschäden rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt.

-- Anzeige --

Ein Radfahrer war auf einem befestigten Wirtschaftsweg unterwegs, der ansonsten hauptsächlich von Traktoren befahren wird. Der Mann stürzte, als er auf dem fünf Meter breiten Weg in ein Schlagloch geriet. Bei dem Unfall erlitt er Prellungen und Schürfwunden, Kleidung und Rad wurden beschädigt.

Schuld daran war nach Ansicht des Radlers die Kommune, die den Wirtschaftsweg nicht so instand gehalten habe, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Die Kommune kümmerte sich daraufhin zwar um die Straßenschäden, wies aber die Forderung des Radfahrers über 3.500 Euro Entschädigung zurück. Auf Wirtschaftswegen seien Unebenheiten üblich, damit müssten Verkehrsteilnehmer rechnen.

Stadt gewinnt Rechtsstreit

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in zweiter Instanz das Urteil des Bonner Landgerichts und entschied zugunsten der Stadt. Die Schlaglöcher seien für Radfahrer durchaus ein gewisses Risiko. Dennoch müsse man sich auf Löcher in der Fahrbahn einstellen, wenn man einen Wirtschaftsweg befährt. Straßenschäden durch landwirtschaftliche Fahrzeuge seien unvermeidlich. Die Kommune sei auch nicht verpflichtet, eigens davor zu warnen.

Laut Gericht hätte der Mann den Unfall leicht vermeiden können, wenn er aufmerksam und am rechten Wegesrand gefahren wäre. Das vom Radfahrer beschriebene acht Zentimeter tiefe und einen halben Meter lange Schlagloch sei groß genug gewesen, um es rechtzeitig erkennen und umfahren zu können.

Oberlandesgerichts Hamm

Aktenzeichen: 11 U 126/20

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.