-- Anzeige --

Selbstständigkeit nur mit Fahrschulerlaubnis

12.06.2020 09:39 Uhr | Lesezeit: 4 min
Ein eigenes Fahrzeug für die Fahrausbildung reichte im Fall nicht zur Selbstständigkeit
© Foto: Pixelot/stock.adobe.com

Fahrlehrer ohne eigene Fahrschulerlaubnis sind abhängig beschäftigt, auch wenn sie eigene Fahrzeuge für die Ausbildung verwenden und die Betriebskosten selbst tragen.

-- Anzeige --

Der Fall hatte folgenden Hintergrund: Ein 64-jähriger Fahrlehrer hatte seit dem Jahr 1981 eine Fahrschulerlaubnis und war in den 90er-Jahren auch Inhaber einer Fahrschule. Mit dem Verkauf der Fahrschule erlosch seine Fahrschulerlaubnis. In der Folge war der Mann bei mehreren Fahrschulen als Fahrlehrer abhängig beschäftigt. 2009 meldete er ein Gewerbe an und verwendete für die Fahrausbildung sein eigenes Fahrzeug. Damit betrachtete er sich als selbstständig und beantragte die Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status. Die Rentenversicherung hielt fest, dass der Mann ohne Fahrschulerlaubnis grundsätzlich nicht selbstständig tätig sein kann.

Als der Fall vor Gericht ging, gaben zwei Instanzen der Versicherung Recht. Laut Fahrlehrergesetz sei ohne Fahrschulerlaubnis eine selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer nicht zulässig, heißt es im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts. Daher könne es sich hier nur um eine abhängige Beschäftigung handeln. Dies gelte, obwohl der klagende Fahrlehrer die Betriebskosten für sein eigenes Fahrschulfahrzeuge und damit ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen habe.

Hessisches Landessozialgericht

Aktenzeichen L 1 BA 15/18

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.