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Warnschilder nur bei unvermuteten Gefahren nötig

26.05.2020 13:40 Uhr | Lesezeit: 2 min
Warnschilder nur bei unvermuteten Gefahren nötig
Eine kurvige und enge Strecke ist grundsätzlich gefährlich - das sollte jedem Autofahrer klar sein
© Foto: supergenijalac/iStock/Thinkstock

Auch wenn eine Strecke eng und kurvig – und damit offenkundig gefährlich - ist, muss die Gemeinde keine besonderen Warnhinweise aufstellen.

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Ein Autofahrer kam von einer engen, kurvigen Straße ab, da er zu schnell fuhr. Er durchbrach ein Straßengeländer und verletzte sich schwer. Gegen die Kommune klagte er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld mit dem Argument, dass an der Straße Warnschilder gefehlt hätten. Und das Straßengeländer, fand er, hätte ihn abfangen müssen. Da die Kommune nicht zahlen wollte, klagte er.

Das Gericht wies die Klage ab. Klar müsse die Gemeinde vor Gefahren schützen, hieß es im Urteil, aber nur vor solchen, die völlig unvermutet auftauchen und nicht ohne Weiteres zu erkennen seien. Im konkreten Fall sei sehr wohl zu erkennen gewesen, wie gefährlich die Strecke sei, stellte das Gericht klar. Der Fahrer sei einfach zu schnell unterwegs gewesen. Mit diesem Tempo müssten die Behörden nicht rechnen – und hätten deshalb auch keine widerstandsfähigeren Geländer aufstellen müssen.

Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen 12 U 463/19

(tc)

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