Wie unter anderem die Internetseite www.anwaltsregister.de berichtet, kann die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer zu einer Haftstrafe führen. Im konkreten Fall gestand der Unfallverursacher, 15 km/h zu schnell in einem Bereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gewesen zu sein. Parallel dazu las er nach eigenen Aussagen zwei Textnachrichten und verfasste selbst auch eine kurze Mitteilung. Kurz nachdem er sein Telefon ablegte, kollidierte er in einer Rechtskurve mit einer Gruppe Radfahrer – eine Mutter mit ihren beiden Kindern. In der Folge verstarb die Mutter, die beiden Kinder wurden schwer verletzt.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung war trotz Geständnis und Zahlung von Schmerzensgeld für das Gericht keine Option. Die Begründung hierfür: Der vorsätzliche Verstoß gegen die verbotene Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt führte zum Tod einer Person. Somit habe sich der Fahrer des Fahrzeugs für einen Austausch von Textnachrichten ohne Bedenken über die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen III-4 RVs 13/22