Der Ferrari wurde dabei beschädigt. Dessen Fahrer wollte von der Stadt Cochem Schadenersatz, da sich diese schlecht um den Straßenzustand gekümmert habe, argumentierte er. Nach Ansicht des Gerichts hat die Stadt keine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Vorwürfe an die Kommune hätten sich als „haltlos“ erwiesen, hieß es im Urteil.
Landgericht Koblenz
Aktenzeichen 10 O 359/20