-- Anzeige --

Unglückliche Wendung

12.06.2020 10:07 Uhr | Lesezeit: 2 min
An einer Kreuzung kam es nach einem schlampigen Wendemanöver zum Unfall 
© Foto: tina7si/stock.adobe.com

Wer beim Wenden nicht aufpasst und einen Verkehrsunfall verursacht, verstößt gegen den Paragrafen 9 Abs. 5 StVO. Im konkreten Fall hatte das eine Haftungsquote von zwei Dritteln zur Folge.

-- Anzeige --

Sichern Sie sich die Top News der Branche!

Bleiben Sie informiert: wöchentlich, gratis und bequem per E-Mail.


Zwei Fahrzeuge krachten an einer Kreuzung ineinander: Ein Autorfahrer nutzte zuvor den linken Fahrstreifen, um zu wenden. Dabei kam er aber auch auf den rechten Fahrstreifen. Da dort ein anderer Autofahrer fuhr, stießen beide zusammen.  

Während das vorinstanzliche Landgericht eine Fifty-fifty-Aufteilung der Haftung als richtig ansah, urteilte das Oberlandesgericht, dass der Wendende zu zwei Drittel haftet. Denn dieser habe gegen die in Paragraf 7 Abs. 5 StVO normierten Sorgfaltspflichten beim Wenden und gegen Paragraf 7 Abs. 5 StVO beim Wechsel des Fahrstreifens verstoßen. Dem anderen Autofahrer sei vorzuwerfen, dass er das allgemeine Rücksichtnahmegebot gemäß §1 Abs. 2 StVO verletzzt habe. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass er zwar das Wendemanöver erkannt hatte, sich aber nicht weiter darum scherte und trotzdem vorbeifuhr. 

Oberlandesgericht München

Aktenzeichen 10 U 3765/18

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.