Eine dunkel gekleidete Frau schob in der Dunkelheit einen Einkaufswagen auf dem Bürgersteig entlang einer Fahrbahn. Als sie die Straße überqueren wollte, trat sie ohne sich umzusehen auf die Fahrbahn und wurde von einem herannahenden Auto angefahren.
Der Fall landete vor Gericht. Nachdem die erste Instanz dem Fahrer noch eine Mithaftung zugewiesen hatte, urteilte das Oberlandesgericht zugunsten des Fahrzeuglenkers. Die Richter stuften das Verhalten der Frau als groben Verkehrsverstoß ein. Sie hätte die Fahrbahn nicht betreten dürfen, ohne sich zu vergewissern, dass diese frei ist. Der sich nähernde Pkw sei problemlos zu sehen gewesen. Der Autofahrer hatte nach Ansicht des Gerichts keine Chance, den Unfall zu verhindern.
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 401/20