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Vom Auto angefahren: Fußgängerin haftet

23.04.2021 10:11 Uhr | Lesezeit: 2 min
Im Fall ging eine Frau über die Straße ohne auf den Verkehr zu achten (Symbolbild)
© Foto: Picture-alliance/dpa

Wenn es zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem Fußgänger kommt, ist der Autofahrer wegen der Betriebsgefahr des Pkw in der Regel haftbar. Das Oberlandesgericht in Koblenz entschied anders.

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Eine dunkel gekleidete Frau schob in der Dunkelheit einen Einkaufswagen auf dem Bürgersteig entlang einer Fahrbahn. Als sie die Straße überqueren wollte, trat sie ohne sich umzusehen auf die Fahrbahn und wurde von einem herannahenden Auto angefahren.

Der Fall landete vor Gericht. Nachdem die erste Instanz dem Fahrer noch eine Mithaftung zugewiesen hatte, urteilte das Oberlandesgericht zugunsten des Fahrzeuglenkers. Die Richter stuften das Verhalten der Frau als groben Verkehrsverstoß ein. Sie hätte die Fahrbahn nicht betreten dürfen, ohne sich zu vergewissern, dass diese frei ist. Der sich nähernde Pkw sei problemlos zu sehen gewesen. Der Autofahrer hatte nach Ansicht des Gerichts keine Chance, den Unfall zu verhindern.

Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen 12 U 401/20

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#Urteil

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