-- Anzeige --

Vorfahrtsverstoß durch Fahrradfahrer: Wer bei Unfall zahlt

30.07.2024 09:54 Uhr | Lesezeit: 5 min
Fahrradunfall Landstraße
Bei einem schwerwiegenden Fehler des Unfallgegners wie in diesem speziellen Fall kann die Betriebsgefahr zurücktreten und eine Haftung des Halters ausscheiden
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das Landgericht Lübeck verneinte kürzlich Ersatzansprüche eines so verletzten Fahrradfahrers.

-- Anzeige --

Ein Fahrradfahrer fuhr entlang einer Landstraße auf einem Radweg, der einen Autobahnzubringer kreuzt. Der Autoverkehr hat an dieser Stelle Vorfahrt. Dem Radfahrer kam eine Autofahrerin entgegen, die über diesen Zubringer auf die Autobahn fahren wollte. Als sich die beiden Fahrwege kreuzten, kam es zum Unfall und der Fahrradfahrer wurde schwer verletzt.

Vor dem Landgericht Lübeck verlanget der Fahrradfahrer von der Autofahrerin Schmerzensgeld zu einer Quote von 2/3. Er trug vor, er habe zwar die Vorfahrt missachtet, die Autofahrerin sei aber zu schnell gefahren und habe freie Sicht gehabt. Sie hätte den Unfall also vermeiden können. Die Autofahrerin entgegnete, sie sei von der Sonne geblendet worden und habe den Radfahrer daher erst im letzten Moment gesehen und nicht mehr reagieren können.

Entscheidung nach Zeugenbefragung und Gutachten

Das Landgericht Lübeck hat eine Haftung der Autofahrerin verneint. Es hat Zeugen befragt und ein Gutachten eines technischen Sachverständigen eingeholt. Daraus habe sich ergeben, dass die Autofahrerin nicht zu schnell, sondern eher langsam gefahren sei und keine Zeit mehr gehabt habe zu reagieren. Der Vorfahrtsverstoß durch den Fahrradfahrer wiege so schwer, dass die Betriebsgefahr auf Seiten der Autofahrerin verdrängt werde.

Grundsätzlich haftet der Halter eines Autos immer für Schäden, die durch sein Auto entstanden sind – ganz egal, ob er einen „Fehler“ gemacht hat oder nicht (§ 7 StVG).  Das ist die sogenannte Betriebsgefahr. Die dahinterstehende Idee des Gesetzes ist: Ein Auto im Straßenverkehr zu bewegen ist per se gefährlich. Wer das tun will, muss für daraus entstehende Schäden haften (und sich deshalb versichern). Anders kann es aber bei einem schwerwiegenden Fehler des Unfallgegners sein – dann kann die Betriebsgefahr zurücktreten und eine Haftung des Halters ausscheiden.

Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 17.1.2024 (6 O 8/22) ist rechtskräftig. 

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Fahrrad

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.