Ein Autofahrer ließ seinen Wagen in seiner Werkstatt reparieren. Diese tauschte am Motor Verschleißteile aus, entdeckte aber stark abgenutzte Steuerketten nicht. Das führte zu einem Totalschaden des Motors. Der Autofahrer wollte von der Werkstatt den Schaden ersetzt bekommen.
Werkstatt hätte weitere Schäden sehen müssen
Das OLG Düsseldorf sprach dem Autofahrer den Schadenersatz zu. Der Werkstatt hätte die maroden Steuerketten nicht entgehen dürfen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Obwohl es im ursprünglichen Auftrag nicht um deren Reparatur gegangen war, hätten die Automechaniker aber auch andere Mängel der Autoteile im Blick haben müssen, die sie gerade untersuchen. Im Nachhinein sei sowas nämlich schwierig zu entdecken.
Das habe die Werkstatt unterlassen und damit ihre „Prüf- und Hinweispflicht verletzt“, hieß es im Urteil weiter. Die Werkstatt wurde verurteilt, dem Autofahrer den Austauschmotor zu bezahlen und einzubauen – abzüglich der Kosten für den Einbau der eh ruinierten Steuerketten.
Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen I-21 U 43/18
(tc)