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Betriebsübergabe: Rechtsanwälte informieren Fahrlehrer

07.09.2012 13:02 Uhr
Betriebsübergabe: Rechtsanwälte informieren Fahrlehrer
Das Know-how von Rechtsanwälten und Notaren fließt in das Seminar ein
© Foto: Imageteam/Fotolia

Eine Rechtsanwaltskanzlei informiert bei einem Tagesseminar in Offenbach über die Übergabe von Fahrschulunternehmen und über Nachfolgeregelungen im Todesfall.

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Ein Tagesseminar zur Fahrschulübergabe veranstaltet die Versicherungsagentur und Servicedienst für Fahrschulen GmbH (VAS) des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer am 11. Oktober 2012 in ihrem Offenbacher Kompetenzzentrum. Die Darmstädter Rechtsanwälte und Notare Dieter Gilb und Peter-Ulrich Gilb behandeln sowohl die Übergabe einer Fahrschule als auch die Nachfolgeregelung im Todesfall.

Beim Verkauf beziehungsweise Kauf einer Fahrschule beantworten sie Fragen wie „Was ist meine Fahrschule wert?“, Was ist der Gute Ruf wert?“, „Was wird aus dem Namen der Fahrschule?“. Bei den Vererbungs-Fragen gehen sie unter anderem auf die Einsetzung eines verantwortlichen Leiters und die so genannte Witwenregelung ein. Steuerliche Fragen besprechen sie bei beiden Spielarten des Betriebsübergangs.

Weitere Informationen gibt das Team der VAS. Dort kann man sich auch anmelden.

(dif)

Tel. 0 69 / 84 75 96

seminar@vas-hessen.de

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