Am 1. Januar 2018 tritt das neue Fahrlehrergesetz in Kraft. Welche Fragen bewegen Sie noch? Was ist im neuen Gesetz nicht eindeutig geregelt? Ihre Fragen können Fahrlehrer an die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) – info@bvf-deutschland.de – schicken, die sich damit gegebenenfalls direkt an das Ministerium wendet.
Offene Punkte sind auch Thema eines Workshops des Symposiums zum Fahrlehrerrecht, das die BVF und die Zeitschrift „Fahrschule“ am 24./25. November in Göttingen veranstalten. Auch hierfür können Fahrlehrer vorab ihre Fragen an die BVF schicken.
Beim Symposium wird es in vier Workshops um die Themen neues Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung, die neue Fahrlehrerausbildung und -prüfung, offene Fragen zum neuen Recht und das neue BKrFQG samt Verordnung gehen. Alle Teilnehmer können an drei Workshops teilnehmen. Anmeldungen zum Symposium werden in Kürze möglich sein. (bub)