„Das Interesse, Elektrofahrzeuge im Fahrschuleinsatz zu erproben, ist überwältigend“, teilt Dieter Quentin, 1. stellvertretender BVF-Vorsitzender, mit. Welche Fahrschulen schließlich ausgewählt werden, hängt laut BVF unter anderem von der Anzahl der Fahrzeuge ab, die gefördert werden. Mehr könne man derzeit noch nicht sagen.
Bei der finanziellen Förderung der teilnehmenden Fahrschulen will die BVF ein Missverständnis ausräumen: „Bislang sind wir davon ausgegangen, dass 100 Prozent der Mehrkosten eines Elektrofahrzeugs und der Kosten der Ladeinfrastruktur gefördert werden, wie uns das auch im ersten Infoblatt mitgeteilt wurde“, sagt Quentin. „Tatsächlich ist es jedoch so, dass man 100 Prozent dieser Kosten ansetzen kann und davon 60 Prozent gefördert werden können. Die Mehrkosten werden also nicht vollständig, sondern nur zu 60 Prozent gefördert. Die Kollegen, die sich interessieren, werden sobald wie möglich vom tatsächlichen Förderumfang in Kenntnis gesetzt. Wir möchten uns entschuldigen, dass es hier zu dieser Fehlinformation kam.“
Nach BVF-Informationen wird die Ladesäule (max. 11 kW) sowie der Anschluss der Ladesäule gefördert. „Wenn Sie also beispielsweise einen Stromanschluss in ihrer Garage haben, der unmittelbar am Aufstellort der Ladesäule liegt, ist das kein Problem. Wenn allerdings zusätzlich Kabel separat verlegt werden müssen, sind diese Kosten nicht förderfähig.“
(tc)