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R(h)ein rechtlich

22.05.2014 16:36 Uhr
Unter den Ehrengästen befanden sich auch einige Vorsitzende aus den anderen Landesverbänden
© Foto: Tatjana Fried

Die Mitglieder des Fahrlehrer-Verbands Rheinland trafen sich zur jährlichen Hauptversammlung in Bingen. Zahlreiche rechtliche Änderungen standen in der Kritik.

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Reform des Verkehrszentralregisters, EU-Führerscheinrichtlinie und Fahreignungsseminar (FES) – in der jüngsten Vergangenheit musste sich der Berufsstand laufend mit rechtlichen Änderungen auseinandersetzen. Insbesondere das Fahreignungsseminar ist hier auf wenig Gegenliebe gestoßen. Bei der Mitgliederversammlung des Fahrlehrer-Verbands Rheinland stellte der 1. Vorsitzende Heinrich Haas in seinem Bericht fest, dass sich bereits viele zum FES-Leiter haben ausbilden lassen. „Das Problem sind momentan jedoch die fehlenden Psychologen.“ Denn diese bräuchten eine behördliche Anerkennung. Die Landesregierung wisse derzeit aber leider noch nicht, wie sie diese erteilen soll.

Zudem berichtete Haas, dass dem Verband in den letzten vier Wochen vermehrt Insolvenzen mitgeteilt wurden. Zum Teil seien sogar Fahrschulen betroffen, die seit 30 Jahren tätig waren. Haas bedauerte diese Entwicklung zutiefst. Hinzu kommt, dass viele Fahrschulen laut Haas die Preise nicht mehr stabil halten können, weil einige Unternehmen die Fahrausbildung zu Niedrigpreisen anbieten.

Darüber hinaus wies Haas auf die Internetseite des Verbandes hin. Hier können alle wichtigen Informationen von den Mitgliedern im geschlossenen Bereich eingesehen werde.

Novelle des Fahrlehrergesetzes sorgt für Bauchschmerzen

In seinem Referat ging Dr. Lothar Kaufmann, Ministerialdirigent im Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz ausführlich auf die geplante Novelle des Fahrlehrergesetzes ein. Hier sei es in der Vergangenheit zu Verzögerungen gekommen. Zwar wurde bereits im Jahre 2011 ein Eckpunktepapier der Länder verabschiedet. Gefordert wurden unter anderem die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten von Fahrschulen sowie der pädagogischen Kompetenzen der Fahrlehrer, die Einführung von Qualitätssicherungssystemen auf freiwilliger Basis und ein Bürokratieabbau. Die Umsetzung kam jedoch aufgrund der dritten EU-Führerscheinrichtlinie und der anschließenden Bundestagswahl zum Stillstand. Mittlerweile hat es hier laut Kaufmann wieder Fortschritte gegeben. Insbesondere gebe es inzwischen drei Arbeitsgruppen, die sich mit dem Thema befassen. Die Ergebnisse werden im Bund-Länder-Fachausschuss vorgestellt.

Heinrich Haas kritisierte diesbezüglich jedoch die mangelnde Fachkompetenz in den Arbeitsgruppen. Weder die Landesverbände noch die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) sind hier vertreten. Dies sei in der Vergangenheit bereits häufig ein Grund für die unqualifizierte Gesetzgebung gewesen. Haas appellierte an den Ministerialdirigenten, dass sich Rheinland-Pfalz hier stärker dafür einsetzt, Fahrlehrer in die Arbeitsgruppen einzubeziehen.

Verwaltung hinkt oft hinterher

Darüber hinaus thematisierte Kaufmann die Reform des Verkehrszentralregisters, welche am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, und fasste die wesentlichen Änderungen zusammen. Die für den Berufsstand wichtigste Neuerung ist, dass das neue Fahreignungsseminar nur noch freiwillig besucht werden kann. Daher ist noch ungewiss, wie hoch die Inanspruchnahme des Seminars tatsächlich sein wird. Als Folge der Einführung des Fahreignungsseminars ist laut Kaufmann auch eine Änderung der Landesverordnungen nötig. Hier müssten insbesondere die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts sowie im Fahrschulwesen geklärt werden. Fraglich sei unter anderem, wer für die Aufsichtsmaßnahmen und Überwachung, die Rücknahme und den Widerruf der Seminarerlaubnis sowie die Anerkennung von Einweisungslehrgängen zuständig ist.

 „Wie kann es sein, dass an der Punktereform zwei Jahre lang gebastelt wird und die Behörden erst jetzt überlegen, wie sie dieses System händeln sollen?“ fragte Peter Glowalla, 1. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, den Ministerialdirigenten. Es sei erschreckend, dass viele der zuständigen Stellen auch nach Inkrafttreten der Änderungen immer noch so schlecht informiert seien. Heinrich Haas berichtete ebenfalls davon, dass die Zusammenarbeit mit der Verwaltung oft durchwachsen ist und er den Behörden häufig die Vorschriften erklären müsse. Der Zustand sei momentan unerträglich.

In seinem Referat fasste Glowalla außerdem die rechtlichen Neuregelungen zusammen und gab einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen. Ein Stillstand sei nicht zu erwarten. Im Gegenteil: In Zukunft wird es laut Glowalla immer schneller und in immer kürzeren Abständen gesetzliche Änderungen geben. Für den Fahrlehrer bedeute das lebenslanges Lernen. Hinzu komme, dass die Änderungen oft schwer verständlich und nachvollziehbar sind. Sie sind häufig mit enormen Kosten für Lehr- und Lernmaterialien verbunden – ohne auch nur einen Euro mehr an Einnahmen.

Darüber hinaus befürwortete Glowalla die technische Entwicklung in der Fahrzeugindustrie: „Der Mensch muss mit dem Auto vernetzt werden.“ So könne das Fahrzeug die Vitalfunktionen messen und erkennen, ob der Fahrer getrunken hat, müde oder unterzuckert ist oder der Blutdruck auffällig ist. Der Fahrzeugführer wüsste dann, ob und wann er nicht mehr fahrtüchtig ist. Allerdings birgt die technische Entwicklung auch Nachteile für die Fahrausbildung, wie Heinrich Haas in seinem Bericht verdeutlichte. Als Beispiel nannte er das Anfahren am Berg. Oft rufen laut Haas Eltern beim Verband an und bemängeln, dass die Fahrschüler durch moderne Assistenzsysteme im Fahrschulauto nicht mehr lernen, wie sie ohne Anfahrhilfe einen Berg hoch kommen. Die jungen Fahranfänger können sich solche Fahrzeuge und den Hightech aber meist nicht leisten und sind nach der Prüfung oft überfordert, wenn sie ohne Assistenzsysteme klar kommen müssen. 

Demografischer Wandel setzt Berufsstand unter Druck

Eine weitere Sorge beschäftigt den Berufsstand laut Glowalla: der demografische Wandel. Die Geburtenraten sinken und damit auch die Zahl der Fahrschüler. Dies hat zur Folge, dass es immer weniger Fahrlehrer und damit auch weniger Fahrschulübernahmen gibt. Bereits jetzt liegt der Altersdurchschnitt des Berufsstandes bei 50 Jahren und mehr. „In Zukunft müssen wir uns Gedanken machen, was wir jungen Arbeitskräften bieten können, um den Fahrlehrerberuf attraktiver zu machen“, stellte Glowalla fest. Denn junge Arbeitskräfte würden in den nächsten Jahren überall hart umkämpft werden.

Erste Auswirkungen des demografischen Wandels sind auch beim TÜV bereits erkennbar. Als Vertreter der technischen Prüfstellen berichtete Arne Böhne von der Geschäftsfeldleitung der TÜV Rheinland Group vom aktuellen Prüfgeschehen: Insgesamt ist die Zahl der praktischen und theoretischen Prüfungen rückläufig. Auffällig seien auch die relativ hohen Nichtbestehensquoten in Trier. Hier müsste sich der TÜV mit den Fahrschulen zusammensetzen, um die Gründe dafür zu ermitteln. Zudem wies Böhne darauf hin, dass das kostenlose Internetportal TEDIS sehr gut genutzt wird. Fahrschulen können damit online beispielsweise Prüfungstermine vereinbaren, Punkte anfordern sowie die Daten ihrer Schüler verwalten.

Neues aus der Fahrzeugindustrie

Der technische Fortschritt steht auch bei Hauptaussteller Audi im Vordergrund. Insbesondere das Thema Effizienz beschäftigt die Ingolstädter. Fahrschulansprechpartner Bernd Nentwig stellte daher den Audi A 3 g-tron vor. Dieser kann sowohl mit herkömmlichem Kraftstoff, als auch mit E-Gas und Audi E-Gas betrieben werden. Im letzten Fall fährt der g-tron nahezu klimaneutral.

Außerdem wies Nentwig auf die Aktion „Wir starten mit Audi“ hin. Hier können Fahrschulen unter anderem Aufkleber, Plakate oder Mappen bestellen. Im Rahmen der Aktion erhalten Fahrschüler beim Erwerb eines der Aktionsmodelle von Audi eine Kaufhilfe in Höhe von 1.500 Euro. Fahrlehrer bekommen 200 Euro als Vermittlungsprämie. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fahrschüler auf einem Audi ausgebildet wurde oder nicht. Zusätzlich bezuschusst Audi Fahrschulen, die eine Handicap-Ausbildung anbieten mit 2.000 Euro für Fahrhilfen.

Andreas Anft von der Fahrlehrerversicherung stellte den Geschäftsbericht des letzten Jahres vor. Hier hatte es einen großen Kfz-Haftpflichtschaden gegeben, als ein Falschfahrer frontal mit einem Bus, der mit 50 Jugendlichen besetzt war, zusammengestoßen war. Nur dem besonnenen und selbstlosen Verhalten des Busfahrers, der nicht versucht hatte auszuweichen und so beim Frontalzusammenstoß schwer verletzt wurde, ist es zu verdanken, dass Schlimmeres verhindert wurde. Denn vom Fahrbahnrand ging eine Böschung ab. Wäre der Busfahrer ausgewichen und in die Böschung gestürzt, hätten die Insassen ebenfalls schwer verletzt werden können. Die Fahrlehrerversicherung setzt alles daran, den Fahrer, der seinen Beruf vermutlich nicht mehr ausüben kann, möglichst schnell und unbürokratisch finanziell zu entschädigen.

(tf)


Mitgliederversammlung des Fahrlehrer-Verbands Rheinland

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