Derzeit dürfen die Fahrlehrer in Sachen noch keinen praktischen Unterricht in den Klassen B/BE geben. Das könnte sich vielleicht schon ab dem 15. Mai ändern: „Wenn es keine Besonderheiten bei den derzeitigen Infektionszahlen in Sachsen gibt, dürfen die Fahrschulen ab Freitag auch wieder mit der Ausbildung der Klassen B und BE fortfahren“, sagt Andreas Grünewald, Vorsitzender des Landesverbandes Sächsischer Fahrlehrer. Theorieunterricht und den praktischen Unterricht in den Zweirad- und Nutzfahrzeugklassen dürfen die Sachen mit Schutzmaßnahmen schon seit dem 4. Mai wieder anbieten.
Infos zu den Fahrerlaubnisprüfungen
Bei den Fahrerlaubnisprüfungen gibt es einige Besonderheiten. Grünewald: „Am 4. Mai informierten die Dekra-Niederlassungen die Fahrschulen darüber, dass die Anmeldung eines Bewerbers ab 60 Jahren beziehungsweise mit Grunderkrankungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bewerbers erfolgen dürfe. Dieser Wunsch sollte schriftlich in der Fahrschule dokumentiert werden. Inzwischen kann in Sachsen diese Verfahrensweise in der Fahrschule freiwillig erfolgen. Darüber hinaus sollen Bewerber und Fahrlehrer dem Prüfer einen tagaktuell ausgefüllten Bewerber- und Fahrlehrerfragebogen übergeben, mit dem sie nachweisen, dass sie in den vergangenen 14 Tagen keinen engen, persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde beziehungsweise die unter Quarantäne gestellt wurde. Außerdem soll damit der Nachweis erbracht werden, dass Fahrlehrer und Fahrschüler derzeit kein Fieber, anhaltenden Husten, plötzliche Atembeschwerden, Kurzatmigkeit oder sonstige grippeähnlichen Symptome haben. Dieser Fragebogen ist jetzt noch um einen so genannten `Auskunftsbogen des aaSoP´ erweitert worden, den der Prüfer in Sachsen dann übergibt.“
(bub)