Interessante Fakten rund um das Wettbewerbsrecht erfuhren die Teilnehmer der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Pfalz. Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale gab in seinem Vortrag „Fehler vermeiden bei Facebook und Co.“ interessante rechtliche Tipps für die Fahrschul-Werbung.
„Die Besonderheit bei allen Werbeformen – mit Ausnahme von Briefwerbung – ist, dass Sie die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers brauchen“, erklärte Peter Breun-Goerke. Wer zum Beispiel ohne diese Einwilligung Anrufe tätige, verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, weil er belästigende Werbung betreibe. Briefwerbung oder Handzettel sind erlaubt, so der Experte. Allerdings dürfen Handzettel beispielsweise nicht auf dem Parkplatz eines Supermarktes verteilt werden, wenn dieser das verboten habe. Hier zähle das Hausrecht.
Die ausdrückliche Einwilligung ist auch nötig, wenn E-Mail-Werbung verschickt werden soll. „Wenn Sie einem Fahrschüler sagen, gib mir doch mal die E-Mail-Adressen von Deinen Freunden und Bekannten, damit ich denen einen Flyer schicken kann, geht das nicht“, machte Breun-Goerke deutlich.
Werbung in Schulen
„Ein großer Teil Ihrer Kundengruppe sitzt ja in Schulen, da wäre es besonders schön, wenn Sie die Möglichkeit hätten, für Ihre Fahrschule in der Schule Werbung zu machen. Das funktioniert leider Gottes nicht“, warnte der Rechtsanwalt, denn es sei – mit Ausnahme von Berlin – grundsätzlich unzulässig, in Schulen zu werben. Lediglich die Schülerzeitung bilde da eine Ausnahme. „Wenn Sie da gefragt werden, dann Ja, alles andere bitte nicht.“
Kurt Bartels, 2. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, ging auf das neue Fahrlehrergesetz ein. „Nach der Reform ist vor der Reparatur. Einige Dinge müssen verändert werden.“ Darum sei das Feedback der Fahrlehrer besonders wichtig, um diese Reparaturen fachgerecht ausführen zu können.
Die Entbürokratisierung sollte Vereinfachungen bringen, indem zum Beispiel der Tagesnachweis nicht mehr geführt werden muss, aber gleichzeitig habe der Gesetzgeber gesagt, dass die Arbeitszeiten weiterhin in geeigneter Form nachgewiesen werden müssen. „Das geht am besten, indem man den Tagesnachweis weiter ausfüllt. Außerdem hat der Fahrlehrer durch die Unterschrift des Schülers auch den Nachweis, dass er seine Leistung erbracht hat“, sagte Bartels. Die Folge: Rund 90 Prozent der Kollegen führen den Tagesnachweis weiter. Insofern sei die Entbürokratisierung eine Art Mogelpackung.
Gute Berufsaussichten für Fahrlehrer
Die Fahrlehrerausbildung sei auf eine gute Resonanz gestoßen, die Ausbildungsstätten entsprechend gut ausgebucht. „Wenn sich dieser Trend fortsetzt, dann muss man fairerweise sagen, haben sich die Veränderungen der Eingangsvoraussetzungen gelohnt.“ Angesichts des Fachkräftemangels werde dringend Nachwuchs gesucht, und die Berufsaussichten seien wirklich gut. „Wir brauchen dringend junge Kollegen“, wünschte sich Bartels, der dafür plädierte, den Beruf durch eine angemessene Bezahlung attraktiver zu gestalten. Lange Zeit habe man die Angst gehabt, dass der demographische Wandel ein Problem sei. „Wir haben weniger Fahrschüler, aber haben Sie nicht auch den Eindruck, dass die immer mehr Fahrstunden brauchen“, fragte Bartels. Die psychomotorischen Fähigkeiten vieler junger Leute entsprächen nicht mehr dem Stand von vor 20 Jahren. Außerdem seien heute der Aufwand und die Herausforderung des Fahren Lernens deutlich größer geworden.
Eine wesentliche Aufgabe für die Zukunft sieht Kurt Bartels in den Fahrerassistenzsystemen, denn diese müssten ebenfalls geschult werden. Alle Systeme hätten ihre Grenzen, und darauf müssten die Fahrschüler vorbereitet werden. Das automatisierte Fahren sei noch weit weg, der Fahrer müsse jederzeit in der Lage sein, das Fahrzeug zu übernehmen. „Das ist genau unser Job. Das ist eine Riesenchance für uns.“
Audi mit weltweit erstem Stufe-3-Fahrzeug
Bernd Nentwig von Audi nahm die Kritik von Kurt Bartels ernst. Er hoffe darauf, dass es nicht zu Fahrverboten in den Städten kommt. Nentwig berichtete über die Neuigkeiten des Automobilherstellers, vor allem über die Fahrzeuge, die für die Fahrlehrer interessant sind. „Der Audi A8 ist das erste Fahrzeug, das weltweit die Stufe drei kann, aber leider noch nicht einsetzen darf. Es ist der Staupilot“, erklärte Nentwig. Damit könne im Stau der Fahrer dem Auto das Fahren überlassen und die Hände vom Lenkrad nehmen, allerdings fehle derzeit die gesetzliche Genehmigung.
Hohe Nichtbestehensquote bei Umschreibern
Jörg Wehrfritz, Leiter der Technischen Prüfstelle Rheinland-Pfalz, berichtete über die aktuellen Zahlen des TÜV Pfalz. Die Stückzahlen seien seit der Flüchtlingswelle ab 2015 wieder nach oben gegangen. „Zehn Prozent aller Theorieprüfungen finden in arabischer Sprache statt.“ In der Praxis sei es für die Fahrlehrer sicher nicht so einfach, diese Sprachbarriere zu überbrücken. „Das ist eine Mammutaufgabe, die Sie da vor sich haben.“ Umschreibungen seien mittlerweile ein Kernthema für den TÜV. „Fast zehn Prozent aller Prüfungen in der Klasse B sind Umschreibungen.“ Das Problem dabei: Es werde keine Ausbildung gefordert und daher gebe es eine sehr hohe Nichtbestehensquote und viele Wiederholungsprüfungen. Mittlerweile gebe es aber auch schon offizielle Empfehlungen, Fahrstunden in den Fahrschulen zu nehmen.
Die Zusammenarbeit mit den Fahrlehrern sei dem TÜV besonders wichtig, versicherte Wehrfritz. Er gab zu, dass es im vergangenen Jahr „Spannungsfelder“ gegeben habe, die der Stückzahlentwicklung geschuldet gewesen seien. Vor allem in den Ballungsgebieten habe es Engpässe gegeben, doch der TÜV habe sich der Kritik gestellt und personell aufgerüstet. Er wünsche sich weiter einen „offenen und konstruktiven Dialog“.
Guter Service aufgrund persönlicher Beziehung
Den Jahresbericht der Fahrlehrerversicherung trug Thomas Freythaler vom Vorstand vor. Trotz sinkender Kundenzahl sei der Vertragsbestand leicht gewachsen. Die Schäden seien von der Anzahl her gleich geblieben, aber insgesamt teurer geworden. Dank des positiven Jahresergebnisses könnten wieder rund eine Million Euro in die Rücklage gesteckt werden. „Wir gehören Ihnen, deshalb geht alles in die Rücklage“, sagte Freythaler. Ein großer Vorteil der Fahrlehrerversicherung sei der gute Service, der aufgrund der persönlichen Beziehung zwischen Sachbearbeitern und Kunden bestehe. „Wir haben eine hohe telefonische Erreichbarkeit von über 90 Prozent“, erklärte Freythaler.
Andere Antworten finden
Im internen Teil der Mitgliederversammlung verzichtete der Landesverbandsvorsitzende Norbert Wagner auf eine Aufzählung der besuchten Veranstaltungen. „Ich habe meinen Bericht unter dem Leitgedanken verfasst: Verändern, Zusammenhalten, mutig sein.“ Die Technologie verändere sich rasant und damit verändere sich auch der Fahrlehrerberuf. „Wir müssen heute andere Antworten finden als noch vor ein paar Jahren.“
Ein großes Problem im Vorjahr sei aber die unzureichende Anzahl an Prüfungsplätzen gewesen. „Es war ein Problem, das wir nicht selbst verschuldet haben. Dass uns der TÜV Punkte kürzt, das kennen wir, dass er uns Termine verschiebt, das kennen wir, aber dass wir gar keine Prüfungstermine bekommen, das war eine sehr große Veränderung“, kritisierte Wagner. Es sei nicht mehr möglich gewesen, einen vernünftigen Ablauf in den Fahrschulen zu planen. Es habe sogar soweit geführt, dass der Fahrschüler dem Fahrlehrer nicht mehr geglaubt habe, dass er keinen Termin beim TÜV bekommt. „Es bedurfte sehr vieler Gespräche, bis die Problematik beim TÜV den richtigen Stellenwert bekam.“ Man habe auf allen Ebenen mit dem TÜV gesprochen, man habe mit Landtagsabgeordneten gesprochen, den Landtag und das Ministerium eingeschaltet und zum Schluss einen Qualitätszirkel in Kaiserslautern gehabt. „Dort, wo Probleme auftauchen, wird der Verband auch in Zukunft für Abhilfe sorgen“, versprach Norbert Wagner, aber dies sei eben nicht immer schnell zu lösen, sondern bräuchte seine Zeit.
Fahrschulüberwachung
Norbert Wagner ging ebenfalls auf das Thema „Überwachung“ ein und forderte vom Gesetzgeber eine einheitliche Regelung. „Die Kostenbelastung der Fahrschulen muss dabei in einem vertretbaren Rahmen bleiben“, forderte Wagner. „Wir Fahrlehrer wehren uns nicht gegen Überwachung.“ Darum wünsche sich der Verband einen Anwendungshinweis von der Landesregierung, der die Zuständigkeit regelt. „Wir wollen, dass das von der unteren Behörde wegkommt, denn im Moment sind die absolut ahnungslos.“ Das Überwachungspersonal müsse geeignet sein, um eine qualifizierte Überwachung leisten zu können. „Es kann nicht jeder zu uns in die Fahrschule kommen und sich dahin setzen und sagen, ich überwache jetzt mal Deine pädagogischen Fähigkeiten. Das geht nicht. Der, der kommt, der muss Ahnung davon haben.“
Die Art der Arbeit verändere sich, darüber müsse jeder nachdenken. „Lasst uns mutig durchs Jahr gehen und uns aktiv mit den neuen Technologien auseinander setzen.“ Alle sollten offen sein für Weiterbildung, um die neuen Technologien kennen zu lernen. Die Fahrlehrerverbände seien das soziale Netzwerk, nicht Facebook und Co.: „Wir sind eine reale Gemeinschaft.“
(Ulrich Lieber)