"Ich freue mich, dass so viele Mitglieder zu unserer Versammlung gekommen sind und so zeigen: Wir stehen hinter unserem Verband“, betonte Friedel Thiele, 1. Vorsitzender des Fahrlehrer-Verbandes Westfalen, bei der Begrüßung seiner Mitglieder. Denn trotz erstklassigem Klasse-A-Ausbildungswetter waren die mehr als 200 Stühle in der Stadthalle Werl nahezu alle besetzt.
Nutzen und Zweck eines starken Verbandes war auch eines der Themen seines Geschäftsberichts: „Junge Fahrlehrer holen sich ihre berufsspezifischen Informationen häufig aus der Presse oder dem Internet“, berichtete Thiele. „Doch nur zu gerne wird vergessen, wer diese Informationen erarbeitet hat und bereitstellt – das sind meist die Fahrlehrerverbände“. Thiele betonte die Wichtigkeit einer berufsständischen Vertretung im Interesse der Branche, denn damit die Fahrlehrerschaft heute und in Zukunft anerkannt wird, muss sie mit einer starken Stimme gegenüber Politik und Interessensvertretern sprechen können. Dies sei nur möglich, wenn genügend Mitglieder hinter ihrem Verband stehen.
Wie viele Landesverbände und die Fahrlehrerschaft an sich haben auch die Westfalen mit einer Überalterung ihres Verbandes zu kämpfen. Die meisten Mitglieder sind zwischen 40 und 59 Jahren alt. Dass ein Verband aber Generationen verbinden kann, zeigt das Beispiel der Familie Hövener: Der Enkel des 2. stellvertretenden Vorsitzenden ist das jüngste Verbandsmitglied der Westfalen.
Was ein starker Verband erreichen kann, haben die Westfalen in Sachen Motorradkleidung nach Anlage 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gezeigt: Während die Regelung für Schutzkleidung auf dem Motorrad bundesweit seit dem 1. Mai 2014 gültig ist, hatten die Fahrlehrer in Nordrhein-Westfalen bis 1. Juni 2014 Zeit, um geeignete Schutzkleidung für ihre Schüler vorzuhalten.
In Sachen Fahreignungsseminar sehen sich die westfälischen Fahrlehrer gut gerüstet. Ein Problem gebe es jedoch bei den „Amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratern“. Bisher ist im gesamten Bundesland noch kein Psychologe bekannt, der die behördliche Anerkennung besitzt, um die verkehrspsychologische Teilmaßnahme durchzuführen. Der Fahrlehrer-Verband hat deswegen eine Kooperation mit TÜV-Nord-Kurs gestartet, um sicherzustellen, dass flächendeckend genügend Verkehrspsychologen zur Verfügung stehen. Fahrlehrer können ihren FES-Teilnehmern einen zweiseitigen Flyer zur Verfügung stellen und diese an die TÜV-Nord-Kurs verweisen, wo die verkehrspsychologische Teilmaßnahme absolviert werden kann. Teilnehmer von Verbandsmitgliedern bekommen ein Vorrecht bei der Terminvergabe und einen Nachlass in Höhe von 5 Prozent eingeräumt.
Dispositionszeiten für die theoretischen Prüfung nur noch 45 Minuten
Weniger erfreulich in der Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord war für die westfälischen Fahrlehrer die Nachricht, dass die Prüforganisation die Dispositionszeiten für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung von 60 Minuten auf 45 Minuten verkürzt hat – ohne jegliche Rücksprache mit den Fahrlehrern. Thiele stellte in diesem Zusammenhang heraus, dass nicht die Zeit für die Prüfung, sondern lediglich die angesetzte Dauer nach unten korrigiert wurde und dass die Prüfung nicht durch den TÜV-Mitarbeiter abgebrochen werden darf. Er forderte aber, dass diejenigen, die den darauffolgenden Prüftermin absolvieren, nicht zu lange warten dürften. Denn mit der Wartezeit steigt die Nervosität – und das kann sich gegebenenfalls auf das Prüfergebnis auswirken.
Im internen Teil standen außerdem einige Wahlen auf der Agenda der Mitgliederversammlung. Neben der Neubesetzung von Beiratsposten, Rechnungsprüfern und der Angestelltenvertretung wurden der 1. Stellvertreter, Hans Offer, und der 3. Stellvertreter, Karl-Heinz Retzko, in ihren Ämtern bestätigt.
Fahrlehrer haben wesentlichen Anteil an sinkenden Unfallzahlen von Fahranfängern
In seinem „Bericht aus Düsseldorf“ referierte Ministerialrat Dieter Kettenbach vom Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zu zahlreichen Themen, die die Fahrlehrer in der Vergangenheit bewegt haben und in Zukunft bewegen werden. Er lobte, dass die Fahrlehrer die Jugendlichen zu sicheren Fahrern ausbilden – auch wenn es ihnen der Gesetzgeber nicht immer leicht macht. Sie hätten einen wesentlichen Anteil an den sinkenden Unfallzahlen von Fahranfängern im Land. Noch nie kamen so wenig junge Leute auf der Straße ums Leben. „Erfolg hat bekanntlich viele Väter, aber Sie als Fahrlehrer haben nach meiner festen Überzeugung einen wesentlichen Anteil daran“, betonte Kettenbach.
Weiter berichtete Kettenbach von einem Antrag des VdTÜV, auch in der Klasse L eine praktische Prüfung absolvieren zu müssen. Doch neben ADAC und Bauernverband hat sich auch der Bund-Länder-Fachausschuss dagegen ausgesprochen, da die Unfallzahlen keinen Anlass dazu geben würden. Dies mache die Klasse L für Kunden attraktiver. Er erläuterte, dass es in NRW einen Erlass gibt, nach dem in der Klasse L keine Ausnahmen vom Mindestalter gewährt werden. In der Klasse T können junge Landwirte nach Zustimmung ihrer Eltern und einer Bescheinigung, dass sie die geistige Reife besitzen, die Klasse T bereits mit 15 Jahren erwerben. Jedoch wird die Klasse T auf den Umfang der Klasse L beschränkt.
Kettenbach machte außerdem einen Vorstoß, der bei den Anwesenden für eine Überraschung sorgte: Ab 1. August 2014 soll in NRW eine Regelung in Kraft treten, nach der der Prüfername nicht mehr vor der praktischen Prüfung genannt wird. „Die jungen Fahrer sollen auf den Verkehr und nicht auf einen bestimmten Prüfer vorbereitet werden“, begründete Kettenbach den Schritt. Außerdem sprach er sich für verpflichtende Sehtests für Führerscheininhaber aus. Man könne dies gut mit der nun geltenden Verlängerung des Führerschein alle 15 Jahre abverlangen. So könne ein möglicher Vorwurf der Altersdiskriminierung entkräftet werden.
Dieter Quentin, 2. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), begrüßte diesen Vorschlag, könnte sich jedoch vorstellen, dass sich ein solcher Test in einem kürzeren Abstand als 15 Jahre durchführen ließe.
In seinem Vortrag „Fahrschulen zwischen den Auswirkungen des demografischen Wandels und dem Druck ständiger Veränderung“ griff auch der BVF-Mann die ständigen gesetzlichen Neuerungen auf, mit denen sich die Fahrlehrerschaft in den letzten Jahren auseinandersetzen musste. „Keine andere Branche muss eine solche Fülle an Gesetzesänderungen ertragen.“
Verlängerung der Begleitphase
Quentin, der als Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Niedersachsens aus dem „Mutterland des Begleiteten Fahrens“ kommt, lobte dieses Modell als „die absolute Topmaßnahme“. Ein Plus von 20 Prozent mehr Verkehrssicherheit bei den Jugendlichen, die begleitet fahren, ist wissenschaftlich erwiesen. Außerdem habe sich gezeigt: Die Anfänger brauchen Fahrpraxis. Das ist die beste Unfallverhütungsmaßnahme. Deshalb sollte die Begleitphase verlängert werden. Der Gedanke, sagte Quentin, BF 16 einzuführen, mag im ersten Moment kühn erscheinen. Doch die Praxis zeige, dass in der Realität die Begleitphase häufig kürzer ist als ein Jahr.
Zu kurz sei auch die Zeit für die Ausbildung des Fahrlehrer-Nachwuchses. Quentin präsentierte einen Vorschlag, nach dem die Ausbildung stufenweise stattfinden und sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstrecken könnte. Die Ausbildung in der jetzigen Form ähnle einer „Druckbetankung“. Die Anwärter hätten kaum Zeit, die vielen Inhalte, die sie in der Ausbildung mit auf den Weg bekommen, zu reflektieren. Das 24-Monats-Konzept sei ein kleiner Traum der BVF – doch eines sei klar: „Wir wollen Qualität“ – und Qualität brauche Zeit für die Ausbildung.
Ohnehin scheint der Fahrlehrernachwuchs heute so wichtig wie schon lange nicht mehr. Bedenkt man die demografische Entwicklung und das Durchschnittsalter der Fahrlehrer, das bei gut 50 Jahren liegt, kommt, wenn nichts passiert, ein akuter Fahrlehrermangel auf die Branche zu. Besonders in den Klassen CE und DE sei dieser Mangel schon jetzt zu beobachten. Dabei sprach Quentin einen wichtigen Aspekt an: Gute Fahrlehrer müssen und sollen auch gut bezahlt werden. Nur wenn in einer Branche auskömmliche Löhne winken, sind gute Leute auch bereit, diesen Beruf zu ergreifen. „Wir müssen die Attraktivität des Berufsbildes erhalten – und noch attraktiver machen“, mahnte der BVF-Mann.
TÜV Nord kämpft gegen steigende Zahl von Manipulationsversuchen
Der Mann vom TÜV Nord, Rainer Cyganski, berichtete von einem Pilotprojekt, bei der Prüfer den Prüfauftrag mit Namen, Foto und Unterschrift des Prüflings unterwegs auf ihrem Laptop abgleichen können. Sollte der Prüfer Zweifel haben, ob wirklich der richtige Führerscheinanwärter vor ihm sitzt, kann er beispielsweise mit einem Abgleich der Unterschriften den Prüfling identifizieren. So sollen Manipulationsversuche, die in letzter Zeit immer häufiger zu beobachten sind, aufgedeckt werden. Zum Thema „Verkürzung der Dispositionszeiten“ von 60 auf 45 Minuten erläuterte Cyganski, dass das Ziel war, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Auch er bestätigte, dass ein Prüfer die Prüfung nicht abbrechen darf.
Andreas Anft, Vorstandssprecher der Fahrlehrerversicherung, erläuterte vor den Anwesenden, wie wichtig der Gedanke ist, der hinter dem Begriff „Verein auf Gegenseitigkeit“ steht. Denn die Fahrlehrer sind Eigentümer des Branchenversicherers. Jeder Euro, der am Ende des Jahres übrig bleibt, kommt letztendlich wieder den Fahrlehrern zugute und wird nicht an unbekannte Aktionäre ausgeschüttet. Insgesamt schrieb die Fahrlehrerversicherung im Jahr 2013 ein Plus von 400.000 Euro. Und das trotz zweier schwerer Hagelereignisse, die den Süden der Republik heimsuchten und eines Unfalls, bei dem ein Mitglied der Fahrlehrerversicherung frontal in einen mit Jugendlichen besetzten Reisebus krachte. Der Geistesgegenwart des Busfahrers, der frontal auf den Autofahrer zusteuerte und damit sein Leben riskierte, sei zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Der Berufskraftfahrer, der seinen Job vermutlich nicht mehr ausüben kann, soll angemessen – zumindest finanziell – entschädigt werden.
(cm)