Online zulassen und sofort losfahren: Wer ab sofort ein Motorrad oder einen Pkw anmelden will, kann sich den meist mit langen Wartezeiten verbundenen Besuch bei der Zulassungsbehörde sparen. Dank einer neuen Verordnung ist es ab September 2023 möglich, diesen Verwaltungsakt digital abzuwickeln. Auch ist es möglich, das neu angemeldete Fahrzeug sofort legal im Straßenverkehr zu bewegen. Im Anschluss an die Onlinezulassung des Kfz muss der Halter (wie bisher) selbstständig die Nummernschilder anfertigen lassen. Wer ein Wunschkennzeichen vorab reserviert und die damit verbundenen Kosten in Kauf nimmt, kann also wirklich direkt nach dem digitalen Verwaltungsakt ins Auto steigen und losfahren. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder werden im Nachgang per Post zugeschickt. Bis dahin gilt der Zahlungsnachweis als Zulassungsbescheid.
So verlockend es wirkt, künftig nicht mehr einen ganzen Vormittag auf der Zulassungsstelle mit Warten zu verbringen: Die Kosten für die Online-Abwicklung sind, wie unter anderem der ADAC mitteilte, minimal höher als beim analogen Verfahren. Hinzu kommen die Versandkosten für die Dokumente.
Was erstmal toll klingt, ist jedoch leider nicht für alle Fahrzeuge und Personen möglich. Eine Grundvoraussetzung für die Onlinezulassung ist ein neuer Personalausweis mit Online-Funktion (eID). Auch muss der Halter eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode zum Freirubbeln haben. Dieser Punkt sorgt dafür, dass viele Menschen die Online-Funktion nicht nutzen können. Denn bei einer Finanzierung oder einem Leasing ist die früher auch als Fahrzeugbrief bekannte Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel bei einer Bank hinterlegt. Somit können wohl auch die meisten Fahrschulen vorerst nicht von der neuen Onlinefunktion profitieren.