Aber auf dem neuen Ausbildungsnachweis wurde das Feld, auf dem die Fahrschule den Abschluss der Ausbildung bestätigt (Datum, Unterschrift) ersatzlos gestrichen. „Damit kann das neue Formular nicht verwendet werden, um bei der Prüfung gegenüber dem TÜV den Abschluss der Ausbildung zu bestätigen“, teilt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg mit.
Welche Möglichkeiten es stattdessen gibt, darüber informieren die Fahrlehrer-Landesverbände sowie der TÜV Süd. Die Prüforganisation hat zur Frage, wie ab dem 1. Juni die für die Durchführung der Prüfung erforderliche Bestätigung des Abschlusses der Ausbildung erfolgen kann, ein Informationsschreiben im System OSF 2.0 hinterlegt.