Tankstellenbetreiber sollen selbst entscheiden können, sie bräuchten „keine Doktrin von oben“, welchen Kraftstoff sie am Markt anbieten möchten, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der damit seine Forderung nach mehr Bürokratieabbau und freiem Wettbewerb an Tankstellen wiederholte.
„Bislang müssen Tankstellen Super E5 vorhalten. Entfällt diese Verpflichtung, werden Tanksäulen für umweltfreundlichere Alternativen wie B10 oder HVO100 frei. Wenn wir unsere Klimaschutzziele im Verkehr erreichen wollen, müssen wir dringend auch unser Tankverhalten ändern“, sagte Aiwanger weiter.
Hintergrund von Aiwangers Forderungen ist, dass im Rahmen der Novelle der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (10. BImSchV) Bayern am kommenden Freitag im Bundesrat die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses unterstützen will, die Vorhaltepflicht von Super E5 abzuschaffen. Bisher müssen die Tankstellenbetreiber eine Zapfsäule für Super E5 verpflichtend vorhalten, wenn sie Super E10 anbieten. Dies will Aiwanger ändern.
Für Angebotserweiterung alternativer Kraftstoffe
Die Bestandsschutzsortenregelung der 10. BImSchV für den Ottokraftstoff der Qualität „Super“ war EU-rechtlich nur bis 2013 verpflichtend. Zehn Jahre später ist diese nach Ansicht von Aiwanger nicht mehr notwendig, da aufgrund der kontinuierlichen Flottenerneuerung kaum mehr Fahrzeuge auf dem Markt seien, die nicht mit Super E10 fahren können. Stattdessen schränke die Bestandsschutzsortenregelung die Kapazitäten vieler Tankstellen ein. Sie verhindere damit, dass „alternative erneuerbare Kraftstoffe angeboten werden können“, so Aiwanger. Vor dem Hintergrund, dass die THG-Quote in den nächsten sieben Jahren von 9,25 Prozent auf mindestens 25 Prozent ansteigen wird, müsse die Produktpalette an erneuerbaren Kraftstoffen an Tankstellen deutlich erweitert werden, erklärte das Wirtschaftsministerium in München.