Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich auf neue Regelungen bei der Lohnuntergrenze einstellen. Ab 1. Oktober steigt der sogenannte Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro brutto auf 12 Euro brutto pro Stunde. Zuvor wird er im Juli auf 10,45 Euro angehoben. Von dieser Anpassung sollen vor allem die über sechs Millionen Arbeitnehmer in Deutschland profitieren, deren Stundenlohn aktuell noch unterhalb der 12-Euro-Grenze liegt. Zeitgleich mit dem Anstieg des Stundenlohns steigt auch die Verdienstobergrenze für Minijobs. Ab Oktober können geringfügig Beschäftigte monatlich 520 statt 450 Euro verdienen.
Bundesrat beschließt neuen Mindestlohn
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Anhebung der Lohnuntergrenze auf 12 Euro pro Stunde beschlossen.